Katzenkrankenversicherung

  • keine Schadenshöchstgrenze
  • ambulante und stationäre Kosten
  • umfassender OP-Katalog
  • keine Altersbegrenzung
  • Kastrationskostenzuschuss
  • und viele weitere Vorteile...

Beitragsrechner

Versichert sind in dieser Katzenkrankenversicherung die Tierarzt- und Operationskosten der im Versicherungsschein benannten Katze bzw. der benannten Katzen.

Leistungen und versicherte Risiken der Katzenkrankenversicherung

Bis zu 100 % Erstattung nach Unfall (auch Verkehrsunfall) oder Krankheit von:

  • ambulanten Tierarztkosten
  • stationären Tierarztkosten
  • Labor- und Röntgenuntersuchungen
  • Operationskosten
  • Kosten des letzten Untersuchungstages vor der Operation
  • Kosten der Nachbehandlung nach einer Operation zeitlich unbegrenzt
  • Nebenkosten, z.B. Medikamente, ärztliche Aufwendungen, Arzneimittel, Röntgenbilder, Verbandsmaterial
  • Unterbringungskosten in der Tierklinik
  • Impfkosten und Wurmkuren bis € 100,- pro Jahr

Bei Abschluss der Versicherung kann für die Erstattung der 1-fache oder 2-fache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gewählt werden.
Nähere Informationen über die Gebührenordnung der Tierärzte und zur Auswahl des Satzes erhalten Sie hier: Gebührenordnung der Tierärzte (GOT)

Bei Kastration wird ein Zuschuss von 20 Euro bei Katern und 35 Euro bei Katzen gezahlt.

  • keine Schadenshöchstgrenze
    Egal, wie teuer die Tierarztrechnungen bzw. Operationskosten werden - dieser Versicherer leistet ohne Leistungsobergrenze.
  • uneingeschränkte Leistung auch bei mehreren Schäden
    Auch bei mehreren Schadensfällen und Operationen im Jahr werden bei dieser Katzenkrankenversicherung die bedingungsgemäßen Kosten zuverlässig übernommen.
  • keine Werteinschränkung
    Die Erstattungshöhe ist unabhängig vom Wert Ihrer Katze.
  • rassenunabhängig
    Diese Versicherung kann für Katzen jeder Rasse beantragt werden. Darüber hinaus sind auch Beitrag und Leistung unabhängig von der Rasse und Haltungsform Ihrer Katze.
  • freie Tierarzt- und Klinikwahl
    Sie kennen die Tierärzte und Tierkliniken der Umgebung und wissen, wer Ihrer Katze am besten helfen kann. Eine freie Tierarzt und Klinikwahl ist hier selbstverständlich.
  • deutschlandweiter Versicherungsschutz
    Egal, ob Sie mit Ihrer Katze unterwegs sind oder an welchem Standort sich Ihre Katze gerade aufhält – Versicherungsschutz besteht überall in Deutschland.
  • Auslandsdeckung gegeben
    Auslandsreisen und Auslandsaufenthalte sind bis zu sechs Monaten mitversichert. So sind Sie und Ihre Katze auch am Urlaubsort geschützt.
  • unkomplizierte Beantragung
    Für die Beantragung dieser Katzenkrankenversicherung müssen Sie lediglich die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag beantworten und Ihren Tierarzt angeben. (Lediglich bei Katzen ab 10 Jahren ist ein Tierarztbericht erforderlich.) Es besteht keine Verpflichtung zum Nachweis eines speziellen Impfschutzes und eine Tätowierung oder ein Identifikations-Chip sind ebenfalls keine Voraussetzung zur Beantragung dieser Tierversicherung.
  • Vertragsauflösungsgarantie bei Abgabe oder Tod
    Bei Risikofortfall, also Abgabe oder Tod der Katze während der Vertragslaufzeit, erlischt der Vertrag selbstverständlich ab Eingang Ihrer schriftlichen Mitteilung beim Versicherer. Zuviel bezahlte Beiträge werden Ihnen umgehend erstattet.
  • schnelle und einfache Regulierung im Schadensfall
    Reichen Sie einfach die Rechnungen ein. Bei den Operationskosten besteht auch die Möglichkeit einer Abtretung, durch welche der Versicherer direkt mit Ihrem Tierarzt/Ihrer Tierklinik abrechnet, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
  • kein Endalter
    Ihre Katze scheidet nicht ab Erreichen eines bestimmten Alters aus dieser Versicherung aus. Sie können somit selbst entscheiden, wie lange der Versicherungsschutz gewünscht wird.
  • Mehrtierrabatt
    Wenn Sie diesen Versicherungsschutz für mehrere Katzen beantragen, erhalten Sie einen Rabatt, der sich sogar auf die erste Katze bezieht.
  • minimale Wartezeit
    Die Wartezeit beträgt lediglich 30 Tage ab Versicherungsbeginn.
  • Chip-Gutschein
    Wenn Sie Ihre Katze nach Vertragsbeginn mit einem Mikrochip versehen lassen, erstattet Ihnen der Versicherer nach Einsendung des Rechnungsbelegs € 25,-.
  • keine Beitragserhöhung nach einem Schaden
    Regulierte Schadensfälle ziehen bei dieser Katzenkrankenversicherung keine Beitragserhöhung nach sich.

Eintrittsalter

  • Mindestalter:
    Katzen, die den zweiten Lebensmonat vollendet haben.
  • Höchsteintrittsalter:
    Katzen aller Altersklassen werden aufgenommen. Ein Höchsteintrittsalter gibt es bei dieser Katzenkrankenversicherung nicht. 
    Bei Katzen, die bei Versicherungsbeginn bereits fünf Jahre und älter sind (also ab dem sechsten Lebensjahr), kann zwischen einem Erstattungssatz von 80 % und 100 % gewählt werden.
    Bei Katzen, die bei Versicherungsbeginn bereits acht Jahre und älter sind (also ab dem neunten Lebensjahr), kann zwischen einem Erstattungssatz von 60 % und 100 % gewählt werden.
    Bei Katzen, die bei Versicherungsbeginn bereits zehn Jahre und älter sind (also ab dem elften Lebensjahr), beträgt der Erstattungssatz 60 %, auf individuelle Prüfung kann ggf. ein Erstattungssatz von 100 % vereinbart werden. Bei Katzen diesen Alters wird generell ein tierärztlicher Bericht benötigt.

Versicherungsbedingungen

Satzung.pdf (175,6 KiB)

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