Leibesfruchtversicherung

  • Lebensversicherung des Fohlens
  • Schutz vor, während und nach der Geburt
  • Erhöhung der Versicherungssumme nach der Geburt möglich
  • und viele weitere Vorteile...

Beitragsrechner

Versichert ist in der Leibesfruchtversicherung der Wert des Fohlens vor, während und nach der Geburt. Darüber hinaus wird ein Pferdehalter-Notruf angeboten.

Leistungen und versicherte Risiken dieser Leibesfruchtversicherung

50% Erstattung der vereinbarten Versicherungssumme bei Tod oder Nottötung durch Unfall oder Krankheit:

  • ab dem siebten Trächtigkeitsmonat vor der Geburt
  • während der Geburt
  • bis 28 Tage nach der Geburt

Ab dem 29. Tag nach der Geburt:
80% Erstattung der vereinbarten Versicherungssumme bei Tod, Nottötung oder dauernder Unbrauchbarkeit infolge von:

  • Unfall
  • Krankheit
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Raub
  • Diebstahl
  • keine Selbstbeteiligung
    Diese Trächtigkeitsversicherung leistet ohne Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers.
  • Transportschutz
    Transporte innerhalb der EU gelten als mitversichert.
  • Pferderipper
    Der Tod des Tieres durch einen so genannten „Pferderipper“ ist im Versicherungsschutz enthalten.
  • schnelle und einfache Regulierung im Schadensfall
    Teilen Sie uns einen Schadensfall bitte unverzüglich mit. Der Versicherer ist bekannt für eine zügige Bearbeitung und Erstattung.
  • Pferdehalter-Notruf
    Überall sicher, denn der Pferdehalter-Notruf mit 24-Stunden-Rufbereitschaft nennt Ihnen am Telefon dienstbereite Tierärzte und Tierkliniken in Ihrer Nähe.

Eintrittsalter

  • Mindestalter:
    Bereits ab dem siebten Trächtigkeitsmonat der Mutterstute kann der Versicherungsschutz beantragt werden.
  • Höchsteintrittsalter:
    Spätestens einen Monat vor der Geburt des Fohlens muss der Deckungsschutz beantragt worden sein.

Gründe für HORSE-LIFE

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