Pferdekrankenversicherung
- einziger Versicherer ohne Schadenshöchstgrenze
- ambulante und stationäre Kosten
- OP-Kosten mit 15% Rabatt im Vergleich zur Einzelversicherung
- Lebensversicherung inklusive
- und viele weitere Vorteile...
Machen Sie Ihr Pferd zum Privatpatienten
Die Pferdekrankenversicherung macht unerfreulichen Tierarztrechnungen ein Ende.
Bereits beim Kauf des Pferdes steht fest: Pferdehaltung ist teuer. Bei den
Kosten für die Anschaffung, die Unterbringung, das Futter, die
Ausrüstungsgegenstände, Schmiedekosten und für vieles mehr handelt es sich um
kalkulierbare Kosten. Was aber passiert, wenn das Pferd erkrankt oder einen
Unfall erleidet? Nicht kalkulierbare finanzielle Belastungen übersteigen schnell
die Ersparnisse. Beugen Sie vor und entschließen Sie sich zu einer Pferdekrankenversicherung.
Im Marktvergleich durch überragenden Schutz überzeugend
Diese Pferdekrankenversicherung ist auf dem deutschen Markt die einzige ohne Leistungsobergrenze.
Die freie Tierarzt- bzw. Klinikwahl ist selbstverständlich. Darüber hinaus ist
die Erstattung hier auch unabhängig vom Wert Ihres Pferdes, beinhaltet keine
Selbstbeteiligung und ein Endalter ist nicht vorgegeben. Egal was passiert -
auch langwierige tierärztliche Behandlungen und mehrere Operationen im Jahr
werden übernommen.
Weiterhin ist eine Pferdelebensversicherung im Versicherungsschutz inbegriffen
und jeder Neukunde erhält einen Chip-Gutschein. Die Beantragung ist unabhängig
von einer Ankaufsuntersuchung und somit ganz einfach. So können Sie schon demnächst
Ihre Rechnungen einfach beim Versicherer der Pferdekrankenversicherung
einreichen.
Überragender Leistungsumfang
In der Pferdekrankenversicherung werden ambulante und stationäre Kosten, Labor-
und Röntgenuntersuchungen sowie Operationskosten (inklusive Voruntersuchung und
Nachbehandlung) erstattet. Weiterhin werden auch Kosten für Medikamente,
Arzneimittel, ärztliche Aufwendungen, Verbandsmaterial etc. durch die Krankenversicherung-Pferd
übernommen.
Informieren Sie sich über das umfangreiche Spektrum dieser
Pferdekrankenversicherung in unserem Leistungsumfang.
Bereits Fohlen versicherbar
Die Aufnahme in die Pferdekrankenversicherung ist bereits ab dem vollendeten
zweiten Lebensmonat möglich. Pferde, die nicht älter als zehn Jahre sind (Beispiel:
Versicherungsbeginn 2011 - Pferde des Jahrgangs 2001 und jünger), können bei
einem Neuantrag versichert werden. Wenn
Ihr Pferd für die Aufnahme zur Krankenversicherung-Pferd zu alt ist, können Sie
aber auf jeden Fall noch die Pferde-OP-Versicherung abschließen.
Übrigens: Ihr Pferd bleibt versichert, so lange es von Ihnen gewünscht wird,
und scheidet nicht bei Erreichen eines bestimmten Alters automatisch aus dieser
Pferdekrankenversicherung aus.