Pferdekrankenversicherung

  • umfangreiche Leistungen
  • ambulante und stationäre Kosten sowie Operationskosten
  • bis zu 100 % Erstattung
  • keine Altersbegrenzung
  • und viele weitere Vorteile...

 

Gebührenordnung der Tierärzte (GOT)

Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt) dient durch ihre Transparenz dem Schutz der Verbraucher vor überteuerten Rechnungen und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass durch einen aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet wird.
Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren Parametern verschiedene Sätze zu berechnen.
Dieses Angebot der Pferdekrankenversicherung bietet Ihnen für die OP-Kosten, inkl. Tag der Voruntersuchung und sieben Tage der Nachbehandlung sowie der Nebenkosten (z.B. Medikamente, Arzneimittel, Röntgenbilder, Verbandsmaterial) die Wahlmöglichkeit zur Aufstockung der Grunddeckung auf 100% des 2-fachen Satzes.
Unsere Empfehlung ist die Bestabsicherung, also die Erstattung der OP-Leistungen zu 100% des 2-fachen Satzes der GOT, denn Operationen werden normalerweise in Kliniken durchgeführt, sind oftmals kompliziert und zeitintensiv und werden in der Abrechnung den 1-fachen Satz der Gebührenordnung (also den Satz, den Ihr Haustierarzt zumeist berechnet) übersteigen.

Gründe für HORSE-LIFE

  • Leistungsstarker Schutz zu Top-Konditionen!
  • Viele exklusive Spezialtarife, die Sie bei Preis und Leistung profitieren lassen!
  • Online-Anträge: Bequem und sicher!
  • Langjährige Erfahrung!
  • Persönliche telefonische Beratung!
  • Bedarfsgerechte Deckungskonzepte mit
    Top-Leistungsumfang!
  • Alle Kosten transparent ausgewiesen!
  • Explizite Auflistung aller Leistungen!