Hunde-OP-Versicherung
- bis zu 100 % Erstattung
- keine Altersbegrenzung
- Nachbehandlung
- Operationen im Notdienst
- und viele weitere Vorteile...
Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) und Auswahl des 1-fachen bzw. 2-fachen Satzes
Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der Gebührenordnung für
Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt) dient durch ihre
Transparenz dem Schutz der Verbraucher vor überteuerten Rechnungen und
Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass durch einen
aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet wird.
Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der
Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren
Parametern verschiedene Sätze zu berechnen.
Dieses Angebot der Hunde-OP-Versicherung bietet Ihnen die Wahlmöglichkeit der
Erstattung des 1-fachen bzw. 2-fachen Satzes.
Unsere Empfehlung ist die Bestabsicherung, also die Erstattung des 2-fachen Satzes der GOT, denn Operationen werden in Kliniken durchgeführt, sind häufig kompliziert und zeitintensiv und werden in der Abrechnung oftmals den 1-fachen Satz (also den Satz, den Ihr Haustierarzt zumeist berechnet) übersteigen.