Hundehaftpflicht Exklusiv
- 15 Mio. Euro ohne SB
- kein Leinenzwang
- Hüten durch fremde Personen
- Forderungsausfall, Mietsachschäden
- und viele weitere Vorteile...
Unerlässliche Absicherung für Hundehalter
Eine Hundehaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer unverzichtbar, denn er haftet
grundsätzlich unbeschränkt für alle durch den Hund verursachten Personen-,
Sach- und Vermögensschäden.
Als Hundehalter unterliegt man laut Gesetzgeber der Gefährdungshaftung. Diese Besonderheit lässt den Hundehalter sogar ohne eigenes Verschulden
haften. Eine finanzielle Sicherheit wird alleinig durch die
wohl wichtigste Versicherung für den Hundehalter gewährleistet, die Hundehaftpflichtversicherung.
Es passiert einfach
Durch die Hundehaftpflicht ist der Tierhalter vor nachfolgenden und ähnlichen
Situationen sicher geschützt:
Der Hund läuft auf die Straße, ein Auto muss ausweichen und kollidiert mit
einem weiteren Fahrzeug. Es
entstehen Personen- und Sachschäden.
Ein Kind spielt mit dem Hund, ist dabei ein wenig
unachtsam und gerät mit dem Finger in das Auge des Hundes. Der erschrockene Vierbeiner kann den Schmerz nicht einordnen und beißt
aus Reflex zu. Eine kosmetische Gesichtsoperation des Kindes wird notwendig.
Auch wenn der Hund noch so gut erzogen ist - vor gefährlichen Situationen des
Alltags ist kein Hundehalter sicher. Zuverlässigen Schutz vor hohen
finanziellen Belastungen bietet nur eine Hundehaftpflichtversicherung.
Umfassender Schutz für Halter und Hüter
Der leistungsstarke Deckungsumfang dieser Hundehaftpflicht schützt nicht allein
den Halter des Hundes, selbst Verwandte und von dem Hundehalter beauftragte
private Tierhüter sind automatisch mitversichert.
Ob beim Training auf dem Hundeplatz, im Wald, auf der Hundewiese oder im
Urlaub, unser Tarif der Hundehaftpflichtversicherung bietet komfortable
Sicherheit.
Überragende Leistungseinschlüsse
Selbst Schäden an Mietwohnungen, Hotelzimmern und an geliehenen Sachen sind
ohne Selbstbeteiligung mitversichert. Das erstklassige Leistungsspektrum
schützt Sie sogar bei Forderungsausfall. Wird Ihr Hund beispielsweise von einem anderen Hund gebissen und der
Halter dieses Hundes ist nicht in der Lage für die hohen Tierarztrechnungen
aufzukommen, erstattet Ihnen Ihr eigener Versicherer den entstandenen Schaden.
Selbstverständlich ist in diesem Tarif auch an Mehrtierrabatte gedacht. Resultierend
aus einem Schadensfall erfolgt keine Beitragserhöhung.
Informieren Sie sich über alle Leistungen dieser exklusiven Hundehaftpflicht in
unserem Leistungsumfang.