Hundehaftpflicht Exklusiv

  • 15 Mio. Euro ohne SB
  • kein Leinenzwang
  • Hüten durch fremde Personen
  • Forderungsausfall, Mietsachschäden
  • und viele weitere Vorteile...

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Unerlässliche Absicherung für Hundehalter

Eine Hundehaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer unverzichtbar, denn er haftet grundsätzlich unbeschränkt für alle durch den Hund verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Als Hundehalter unterliegt man laut Gesetzgeber der Gefährdungshaftung. Diese Besonderheit lässt den Hundehalter sogar ohne eigenes Verschulden haften. Eine finanzielle Sicherheit wird alleinig durch die wohl wichtigste Versicherung für den Hundehalter gewährleistet, die Hundehaftpflichtversicherung.

Es passiert einfach

Durch die Hundehaftpflicht ist der Tierhalter vor nachfolgenden und ähnlichen Situationen sicher geschützt:
Der Hund läuft auf die Straße, ein Auto muss ausweichen und kollidiert mit einem weiteren Fahrzeug. Es entstehen Personen- und Sachschäden.
Ein Kind spielt mit dem Hund, ist dabei ein wenig unachtsam und gerät mit dem Finger in das Auge des Hundes. Der erschrockene Vierbeiner kann den Schmerz nicht einordnen und beißt aus Reflex zu. Eine kosmetische Gesichtsoperation des Kindes wird notwendig.
Auch wenn der Hund noch so gut erzogen ist - vor gefährlichen Situationen des Alltags ist kein Hundehalter sicher. Zuverlässigen Schutz vor hohen finanziellen Belastungen bietet nur eine Hundehaftpflichtversicherung.

Umfassender Schutz für Halter und Hüter

Der leistungsstarke Deckungsumfang dieser Hundehaftpflicht schützt nicht allein den Halter des Hundes, selbst Verwandte und von dem Hundehalter beauftragte private Tierhüter sind automatisch mitversichert.
Ob beim Training auf dem Hundeplatz, im Wald, auf der Hundewiese oder im Urlaub, unser Tarif der Hundehaftpflichtversicherung bietet komfortable Sicherheit.

Überragende Leistungseinschlüsse

Selbst Schäden an Mietwohnungen, Hotelzimmern und an geliehenen Sachen sind ohne Selbstbeteiligung mitversichert. Das erstklassige Leistungsspektrum schützt Sie sogar bei Forderungsausfall. Wird Ihr Hund beispielsweise von einem anderen Hund gebissen und der Halter dieses Hundes ist nicht in der Lage für die hohen Tierarztrechnungen aufzukommen, erstattet Ihnen Ihr eigener Versicherer den entstandenen Schaden.
Selbstverständlich ist in diesem Tarif auch an Mehrtierrabatte gedacht. Resultierend aus einem Schadensfall erfolgt keine Beitragserhöhung.
Informieren Sie sich über alle Leistungen dieser exklusiven Hundehaftpflicht in unserem Leistungsumfang.

Gründe für HORSE-LIFE

  • Leistungsstarker Schutz zu Top-Konditionen!
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  • Online-Anträge: Bequem und sicher!
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