Hundekrankenversicherung
- bis zu 100% Erstattung lebenslang möglich
- ab Tarif Premium Impfungen, Wurmkuren etc. inklusive
- Hunde aller Rassen versicherbar
- und viele weitere Vorteile...

Durch den frühzeitigen Abschluss dieser Versicherung wird der Hundehalter seiner Verantwortung gerecht, denn hohe finanzielle Belastungen durch Tierarztrechnungen für normale Behandlungen und auch für Operationen werden von dem Versicherer getragen. Die Entscheidung für oder gegen Behandlungen und Operationen hängt nicht mehr von den damit verbundenen Kosten ab, sondern kann davon unbeeinflusst zum Wohle des Hundes getroffen werden.
Nein. Bei dieser Hundekrankenversicherung ist der eigentliche Wert des Hundes unerheblich.
Nein, nur die im Versicherungsantrag gestellten Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden. Zusätzlich wird nach dem Haustierarzt gefragt.
Selbstverständlich ist der Versicherungsnehmer aber jederzeit in seiner Entscheidung für Behandlungen/Operationen durch andere Tierärzte und Kliniken frei.
Es ist sinnvoll, diesen wertvollen Versicherungsschutz zu beantragen, sobald man den Hund erworben oder übernommen hat. Für Hunde ist die Beantragung bereits ab dem ersten Lebenstag möglich.
Nein, die freie Tierarzt- und Klinikwahl ist bei dieser Hundekrankenversicherung selbstverständlich.
Nein, der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen, solange der Versicherungsnehmer diese Absicherung wünscht.
Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der
Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt)
dient durch ihre Transparenz dem Schutz des Verbraucher vor überteuerten
Rechnungen und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass
durch einen aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet
wird.
Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der
Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren
Parametern verschiedene Sätze zu berechnen.
Während der Haustierarzt nahezu immer den 1-fachen Satz der GOT berechnet, wird
von Tierkliniken erfahrungsgemäß häufig der 2-fache Satz zur Abrechnung
herangezogen.
Bei Risikofortfall bedarf es lediglich einer schriftlichen Mitteilung durch den Versicherungsnehmer und der Vertrag erlischt sofort. Überschüssige Beiträge werden dem Versicherungsnehmer erstattet. Maßgeblich für diese Abrechnung ist das Eingangsdatum der Mitteilung beim Versicherer.
Vorerkrankungen werden im Versicherungsantrag abgefragt. Auch Hunde mit Vorerkrankungen können versichert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Versicherer diese Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließt. Diese Tatsache bedeutet aber trotzdem, dass alle anderen Operationen/Behandlungen, die nicht mit den Vorerkrankungen dieses Hundes in Zusammenhang stehen, Bestandteil des Versicherungsschutzes sind.
Der 3-Jahres-Vertrag gewährt dem Kunden einen Beitragsrabatt von 5 % im Vergleich zum Jahresvertrag. Diesen Rabatt kann man sehr gut für sich beanspruchen, da mehrjährige Verträge nach dem VVG zum Ablauf des dritten Jahres und zum Ablauf jedes weiteren Jahres sowie bei Beitragserhöhung und im Schadensfall kündbar sind.
Bei Verkauf, Abgabe oder Tod des Hundes erlischt der Vertrag sofort, nämlich ab Eingang der schriftlichen Mitteilung dieses Risikofortfalls beim Versicherer. Selbst dann, wenn der Hund also möglicherweise erst vier Wochen versichert war und man beispielsweise einen kompletten Jahresbeitrag gezahlt hat, erhält man den Beitrag von elf Monaten zurück.
- Mehrtierrabatt: 5 % Rabatt je Hund (also auch für den ersten Hund) bei Beantragung dieser Versicherung für zwei oder mehr Hunde.
- Laufzeitrabatt: 5 % Rabatt bei Beantragung eines 3-Jahres-Vertrages.