Katzen-OP-Versicherung
- keine Schadenshöchstgrenze
- bis zu 100 % Erstattung
- keine Altersbegrenzung
- 12 Tage Nachbehandlung
- Kastrationskostenzuschuss
- und viele weitere Vorteile...

Durch den frühzeitigen Abschluss dieser Versicherung wird der Katzenhalter seiner Verantwortung gerecht, denn hohe finanzielle Belastungen durch Operationen werden von dem Versicherer getragen. Die Entscheidung „Operation, ja oder nein?“ hängt nicht mehr von den damit verbundenen Kosten ab, sondern kann davon unbeeinflusst zum Wohle der Katze getroffen werden.
Nein, eine Summenbegrenzung gibt es bei dieser Katzen-OP-Versicherung nicht. Im Vergleich zu anderen Angeboten des deutschen Versicherungsmarktes handelt es sich hierbei um eine herausragende Alternative. Die Deckungssumme dieser Versicherung ist unbegrenzt, egal welche Kosten aus den Operationen resultieren.
Ja, das Angebot gilt für alle Katzen und ist unabhängig von deren Rasse. Ab 10 Jahren wird bei Aufnahme in die Versicherung ein Tierarztbericht benötigt.
Nein. Bei dieser Katzen-OP-Versicherung ist der eigentliche Wert der Katze unerheblich.
Ja, es gibt bei dieser Versicherung keine Beeinträchtigung in Hinblick auf die Anzahl der Operationen pro Versicherungsjahr.
Nein, bei Katzen bis 9 Jahre müssen lediglich die im Versicherungsantrag gestellten Gesundheitsfragen beantwortet werden. Nur bei älteren Katzen ab 10 Jahre wird ein Tierarztbericht benötigt. Zusätzlich wird nach dem Haustierarzt gefragt.
Selbstverständlich ist der Versicherungsnehmer aber jederzeit in seiner Entscheidung für Behandlungen durch andere Tierärzte und Kliniken frei. Operationen können in jeder Klinik Deutschlands durchgeführt werden.
Es ist sinnvoll, diesen wertvollen Versicherungsschutz zu beantragen, sobald man die Katze erworben oder übernommen hat. Für Katzen aus eigener Zucht ist die Beantragung bereits ab dem dritten Lebensmonat möglich.
Ja. Es werden die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der Operation, die Kosten der Nachbehandlung bis zwölf Tage nach dem Operationstag und die Nebenkosten wie beispielsweise Medikamente, ärztliche Aufwendungen, Arzneimittel, Röntgenbilder sowie Verbandsmaterial übernommen. Sogar die Unterbringungskosten in der Tierklinik sind Bestandteil dieses Versicherungsschutzes.
Nein, die freie Tierarzt- und Klinikwahl ist bei dieser Katzen-OP-Versicherung selbstverständlich.
Bereits für Katzen, die den zweiten Lebensmonat vollendet haben, kann diese Versicherung beantragt werden. Es gibt kein Höchsteintrittsalter.
Nein, der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen, solange der Versicherungsnehmer diese Absicherung wünscht.
Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der
Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt)
dient durch ihre Transparenz dem Schutz des Verbraucher vor überteuerten
Rechnungen und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass
durch einen aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet
wird.
Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der
Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren
Parametern verschiedene Sätze zu berechnen.
Während der Haustierarzt nahezu immer den 1-fachen Satz der GOT berechnet, wird
von Tierkliniken erfahrungsgemäß häufig der 2-fache Satz zur Abrechnung
herangezogen.
Operationen werden in Kliniken durchgeführt, sind häufig kompliziert und zeitintensiv und werden in der Abrechnung den 1-fachen Satz der Gebührenordnung oftmals übersteigen. Wir raten deshalb unseren Kunden immer zur Absicherung des 2-fachen-Satzes der Gebührenordnung.
Nein. Bei diesem Versicherer gibt es keine Beitragsunterschiede in Hinblick auf die Größe der Katze.
Bei Risikofortfall bedarf es lediglich einer schriftlichen Mitteilung durch den Versicherungsnehmer und der Vertrag erlischt sofort. Überschüssige Beiträge werden dem Versicherungsnehmer erstattet. Maßgeblich für diese Abrechnung ist das Eingangsdatum der Mitteilung beim Versicherer.
Vorerkrankungen werden im Versicherungsantrag abgefragt. Auch Katzen mit Vorerkrankungen können versichert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Versicherer diese Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließt. Diese Tatsache bedeutet aber trotzdem, dass alle anderen Operationen, die nicht mit den Vorerkrankungen dieser Katze in Zusammenhang stehen, Bestandteil des Versicherungsschutzes sind.
Der 3-Jahres-Vertrag gewährt dem Kunden einen Beitragsrabatt von 5 % im Vergleich zum Jahresvertrag. Diesen Rabatt kann man sehr gut für sich beanspruchen, da mehrjährige Verträge nach dem VVG zum Ablauf des dritten Jahres und zum Ablauf jedes weiteren Jahres sowie bei Beitragserhöhung und im Schadensfall kündbar sind.
Bei Verkauf, Abgabe oder Tod der Katze erlischt der Vertrag sofort, nämlich ab Eingang der schriftlichen Mitteilung dieses Risikofortfalls beim Versicherer. Selbst dann, wenn die Katze also möglicherweise erst vier Wochen versichert war und man beispielsweise einen kompletten Jahresbeitrag gezahlt hat, erhält man den Beitrag von elf Monaten zurück.
- Mehrtierrabatt: 5 % Rabatt je Katze (also auch für die erste Katze) bei Beantragung dieser Versicherung für zwei oder mehr Katzen.
- Laufzeitrabatt: 5 % Rabatt bei Beantragung eines 3-Jahres-Vertrages.