Katzen-OP-Versicherung
- umfangreiche Leistungen
- bis zu 100 % Erstattung
- keine Altersbegrenzung
- 14 Tage Nachbehandlung
- Kastrationskostenzuschuss
- und viele weitere Vorteile...
Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) und Auswahl des 1-fachen bzw. 2-fachen Satzes
Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der
Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt)
dient durch ihre Transparenz dem Schutz der Verbraucher vor überteuerten
Rechnungen und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass
durch einen aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet
wird.
Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der
Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren
Parametern verschiedene Sätze zu berechnen.
Dieses Angebot der Katzen-OP-Versicherung bietet Ihnen die Wahlmöglichkeit der
Erstattung des 1-fachen bzw. 2-fachen Satzes.
Unsere Empfehlung ist die Bestabsicherung, also die Erstattung des 2-fachen
Satzes der GOT, denn Operationen werden in Kliniken durchgeführt, sind häufig
kompliziert und zeitintensiv und werden in der Abrechnung oftmals den 1-fachen
Satz (also den Satz, den Ihr Haustierarzt zumeist berechnet) übersteigen.