Katzen-OP-Versicherung

  • umfangreiche Leistungen
  • bis zu 100 % Erstattung
  • keine Altersbegrenzung
  • 14 Tage Nachbehandlung
  • Kastrationskostenzuschuss
  • und viele weitere Vorteile...

 

Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) und Auswahl des 1-fachen bzw. 2-fachen Satzes

Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt) dient durch ihre Transparenz dem Schutz der Verbraucher vor überteuerten Rechnungen und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass durch einen aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet wird.
Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren Parametern verschiedene Sätze zu berechnen.
Dieses Angebot der Katzen-OP-Versicherung bietet Ihnen die Wahlmöglichkeit der Erstattung des 1-fachen bzw. 2-fachen Satzes.
Unsere Empfehlung ist die Bestabsicherung, also die Erstattung des 2-fachen Satzes der GOT, denn Operationen werden in Kliniken durchgeführt, sind häufig kompliziert und zeitintensiv und werden in der Abrechnung oftmals den 1-fachen Satz (also den Satz, den Ihr Haustierarzt zumeist berechnet) übersteigen.

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