Katzenkrankenversicherung

  • bis zu 100 % Erstattung
  • ambulante und stationäre Kosten
  • umfassender OP-Katalog
  • keine Altersbegrenzung
  • Kastrationskostenzuschuss
  • und viele weitere Vorteile...

 

Aus welchem Grund benötigt man eine Katzenkrankenversicherung?

Durch den frühzeitigen Abschluss dieser Versicherung wird der Katzenhalter seiner Verantwortung gerecht, denn hohe finanzielle Belastungen durch Tierarztrechnungen für normale Behandlungen und auch für Operationen werden von dem Versicherer getragen. Die Entscheidung für oder gegen Behandlungen und Operationen hängt nicht mehr von den damit verbundenen Kosten ab, sondern kann zum Wohle der Katze getroffen werden.

Welche Leistungen beinhaltet diese Katzenkrankenversicherung?

Erstattet werden die tierärztlichen Behandlungskosten Ihrer Katze bei ambulanten oder stationären Behandlungen inklusive der Kosten für Arznei- und Verbandsmittel und der Kosten für Labor- und Röntgenuntersuchungen.
Darüber hinaus werden Operationskosten infolge von Unfällen oder Krankheiten übernommen. Diese Leistung umfasst die Kosten für den Untersuchungstag direkt vor der Operation, die eigentliche Operation mit deren Nebenkosten, die Nachbehandlung, die verordneten Arzneimittel sowie die Unterbringungskosten in der Tierklinik bis zehn Tage nach dem Operationstag.
Weiterhin ist die Kostenübernahme von Impfungen und Wurmkuren Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Gibt es bei dieser Katzenkrankenversicherung eine Leistungsobergrenze?

Nein, eine Summenbegrenzung gibt es bei dieser Katzenkrankenversicherung nicht. Im Vergleich zu anderen Angeboten des deutschen Versicherungsmarktes handelt es sich hierbei um eine herausragende Alternative. Die Deckungssumme dieser Versicherung ist unbegrenzt, egal welche Kosten aus den Behandlungen und Operationen resultieren.

Ist die Erstattungsleistung vom eigentlichen Wert der Katze abhängig?

Nein. Bei dieser Katzenkrankenversicherung ist der eigentliche Wert der Katze unerheblich.

Werden auch mehrere Behandlungen und Operationen im Jahr übernommen?

Ja, es gibt bei dieser Versicherung keine Beeinträchtigung in Hinblick auf die Anzahl der Behandlungen und Operationen pro Versicherungsjahr.

Benötigt man für die Beantragung dieser Versicherung ein tierärztliches Gutachten?

Nein, lediglich die im Versicherungsantrag gestellten Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden. Zusätzlich wird nach dem Haustierarzt gefragt.
Selbstverständlich ist der Versicherungsnehmer aber jederzeit in seiner Entscheidung für Behandlungen durch andere Tierärzte und Kliniken frei. Behandlungen und Operationen können von jedem Tierarzt und in jeder Klinik Deutschlands durchgeführt werden.

Zu welchem Zeitpunkt sollte man eine Krankenversicherung beantragen?

Es ist sinnvoll, diesen wertvollen Versicherungsschutz zu beantragen, sobald man die Katze erworben bzw. übernommen hat. Für Katzen aus eigener Zucht ist die Beantragung bereits ab dem dritten Lebensmonat möglich.

Müssen Behandlungen und Operationen von einem bestimmten Tierarzt durchgeführt werden?

Nein, die freie Tierarzt- und Klinikwahl ist bei dieser Katzenkrankenversicherung selbstverständlich.

Wie verhält es sich mit Mindest- und Höchsteintrittsalter der zu versichernden Katze?

Bereits für Katzen, die den zweiten Lebensmonat vollendet haben, kann diese Versicherung beantragt werden. Ein Höchsteintrittsalter gibt es nicht.

Endet die Versicherung bei Überschreiten eines gewissen Alters der Katze automatisch?

Nein, der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen, solange der Versicherungsnehmer diese Absicherung wünscht.

Welche Bedeutung hat die Abkürzung GOT?

Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt) dient durch ihre Transparenz dem Schutz des Verbraucher vor überteuerten Rechnungen und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass durch einen aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet wird.
Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren Parametern verschiedene Sätze zu berechnen.
Während der Haustierarzt nahezu immer den 1-fachen Satz der GOT berechnet, wird für Operationen in Tierkliniken erfahrungsgemäß häufig der 2-fache Satz zur Abrechnung herangezogen.

Sollte man bei der Beantragung der Katzenkrankenversicherung die Leistung auf den 2-fachen Satz erhöhen?

Unsere Empfehlung zur Beantragung einer Katzenkrankenversicherung ist immer die Bestabsicherung, denn gerade komplizierte und zeitintensive Operationen werden in der Abrechnung den 1-fachen Satz der Gebührenordnung oftmals übersteigen.

Wie verhält es sich in Bezug auf meinen Beitrag bei Verkauf, Angabe oder Tod der Katze?

Bei Risikofortfall bedarf es lediglich einer schriftlichen Mitteilung durch den Versicherungsnehmer und der Vertrag erlischt sofort. Überschüssige Beiträge werden dem Versicherungsnehmer erstattet. Maßgeblich für diese Abrechnung ist das Eingangsdatum der Mitteilung beim Versicherer.

Welchen Einfluss haben Vorerkrankungen auf den Versicherungsschutz?

Vorerkrankungen werden im Versicherungsantrag abgefragt. Auch Katzen mit Vorerkrankungen können versichert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Versicherer diese Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließt. Diese Tatsache bedeutet aber trotzdem, dass alle anderen Behandlungen und Operationen, die nicht mit den Vorerkrankungen dieser Katze in Zusammenhang stehen, Bestandteil des Versicherungsschutzes sind.

Worin besteht der Vorteil eines 3-Jahres-Vertrages?

Der 3-Jahres-Vertrag gewährt dem Kunden einen Beitragsrabatt von 5 % im Vergleich zum Jahresvertrag. Diesen Rabatt kann man sehr gut für sich beanspruchen, da mehrjährige Verträge nach dem VVG zum Ablauf des dritten Jahres und zum Ablauf jedes weiteren Jahres sowie bei Beitragserhöhung und im Schadensfall kündbar sind.
Bei Verkauf, Abgabe oder Tod der Katze erlischt der Vertrag sofort, nämlich ab Eingang der schriftlichen Mitteilung dieses Risikofortfalls beim Versicherer. Selbst wenn die Katze also möglicherweise erst vier Wochen versichert war und man beispielsweise einen kompletten Jahresbeitrag gezahlt hat, erhält man den Beitrag von elf Monaten zurück.

Welche Rabatte gibt es?
  • Mehrtierrabatt: 5 % Rabatt je Katze (also auch für die erste Katze) bei Beantragung dieser Versicherung für zwei oder mehr Katzen.
  • Laufzeitrabatt: 5 % Rabatt bei Beantragung eines 3-Jahres-Vertrages.

Gründe für HORSE-LIFE

  • Leistungsstarker Schutz zu Top-Konditionen!
  • Viele exklusive Spezialtarife, die Sie bei Preis und Leistung profitieren lassen!
  • Online-Anträge: Bequem und sicher!
  • Langjährige Erfahrung!
  • Persönliche telefonische Beratung!
  • Bedarfsgerechte Deckungskonzepte mit
    Top-Leistungsumfang!
  • Alle Kosten transparent ausgewiesen!
  • Explizite Auflistung aller Leistungen!