Katzenkrankenversicherung
- bis zu 100 % Erstattung
- ambulante und stationäre Kosten
- umfassender OP-Katalog
- keine Altersbegrenzung
- Kastrationskostenzuschuss
- und viele weitere Vorteile...
Durch den frühzeitigen Abschluss dieser Versicherung wird der Katzenhalter seiner Verantwortung gerecht, denn hohe finanzielle Belastungen durch Tierarztrechnungen für normale Behandlungen und auch für Operationen werden von dem Versicherer getragen. Die Entscheidung für oder gegen Behandlungen und Operationen hängt nicht mehr von den damit verbundenen Kosten ab, sondern kann zum Wohle der Katze getroffen werden.
Erstattet werden die tierärztlichen
Behandlungskosten Ihrer Katze bei ambulanten oder stationären Behandlungen
inklusive der Kosten für Arznei- und Verbandsmittel und der Kosten für Labor-
und Röntgenuntersuchungen.
Darüber hinaus werden Operationskosten infolge von Unfällen oder Krankheiten
übernommen. Diese Leistung umfasst die Kosten für den Untersuchungstag direkt
vor der Operation, die eigentliche Operation mit deren Nebenkosten, die
Nachbehandlung, die verordneten Arzneimittel sowie die Unterbringungskosten in
der Tierklinik bis zehn Tage nach dem Operationstag.
Weiterhin ist die Kostenübernahme von Impfungen und Wurmkuren Bestandteil des
Versicherungsschutzes.
Nein, eine Summenbegrenzung gibt es bei dieser Katzenkrankenversicherung nicht. Im Vergleich zu anderen Angeboten des deutschen Versicherungsmarktes handelt es sich hierbei um eine herausragende Alternative. Die Deckungssumme dieser Versicherung ist unbegrenzt, egal welche Kosten aus den Behandlungen und Operationen resultieren.
Nein. Bei dieser Katzenkrankenversicherung ist der eigentliche Wert der Katze unerheblich.
Ja, es gibt bei dieser Versicherung keine Beeinträchtigung in Hinblick auf die Anzahl der Behandlungen und Operationen pro Versicherungsjahr.
Nein, lediglich die im Versicherungsantrag
gestellten Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden. Zusätzlich wird nach
dem Haustierarzt gefragt.
Selbstverständlich ist der Versicherungsnehmer aber jederzeit in seiner
Entscheidung für Behandlungen durch andere Tierärzte und Kliniken frei.
Behandlungen und Operationen können von jedem Tierarzt und in jeder Klinik
Deutschlands durchgeführt werden.
Es ist sinnvoll, diesen wertvollen Versicherungsschutz zu beantragen, sobald man die Katze erworben bzw. übernommen hat. Für Katzen aus eigener Zucht ist die Beantragung bereits ab dem dritten Lebensmonat möglich.
Nein, die freie Tierarzt- und Klinikwahl ist bei dieser Katzenkrankenversicherung selbstverständlich.
Bereits für Katzen, die den zweiten Lebensmonat vollendet haben, kann diese Versicherung beantragt werden. Ein Höchsteintrittsalter gibt es nicht.
Nein, der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen, solange der Versicherungsnehmer diese Absicherung wünscht.
Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt) dient durch ihre Transparenz dem Schutz des Verbraucher vor überteuerten Rechnungen und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass durch einen aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet wird.
Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren Parametern verschiedene Sätze zu berechnen.
Während der Haustierarzt nahezu immer den 1-fachen Satz der GOT berechnet, wird für Operationen in Tierkliniken erfahrungsgemäß häufig der 2-fache Satz zur Abrechnung herangezogen.
Unsere Empfehlung zur Beantragung einer Katzenkrankenversicherung ist immer die Bestabsicherung, denn gerade komplizierte und zeitintensive Operationen werden in der Abrechnung den 1-fachen Satz der Gebührenordnung oftmals übersteigen.
Bei Risikofortfall bedarf es lediglich einer schriftlichen Mitteilung durch den Versicherungsnehmer und der Vertrag erlischt sofort. Überschüssige Beiträge werden dem Versicherungsnehmer erstattet. Maßgeblich für diese Abrechnung ist das Eingangsdatum der Mitteilung beim Versicherer.
Vorerkrankungen werden im Versicherungsantrag abgefragt. Auch Katzen mit Vorerkrankungen können versichert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Versicherer diese Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließt. Diese Tatsache bedeutet aber trotzdem, dass alle anderen Behandlungen und Operationen, die nicht mit den Vorerkrankungen dieser Katze in Zusammenhang stehen, Bestandteil des Versicherungsschutzes sind.
Der 3-Jahres-Vertrag gewährt dem Kunden einen Beitragsrabatt von 5 % im Vergleich zum Jahresvertrag. Diesen Rabatt kann man sehr gut für sich beanspruchen, da mehrjährige Verträge nach dem VVG zum Ablauf des dritten Jahres und zum Ablauf jedes weiteren Jahres sowie bei Beitragserhöhung und im Schadensfall kündbar sind.
Bei Verkauf, Abgabe oder Tod der Katze erlischt der Vertrag sofort, nämlich ab Eingang der schriftlichen Mitteilung dieses Risikofortfalls beim Versicherer. Selbst wenn die Katze also möglicherweise erst vier Wochen versichert war und man beispielsweise einen kompletten Jahresbeitrag gezahlt hat, erhält man den Beitrag von elf Monaten zurück.
- Mehrtierrabatt: 5 % Rabatt je Katze (also auch für die erste Katze) bei Beantragung dieser Versicherung für zwei oder mehr Katzen.
- Laufzeitrabatt: 5 % Rabatt bei Beantragung eines 3-Jahres-Vertrages.