Katzenkrankenversicherung
- bis zu 100 % Erstattung
- ambulante und stationäre Kosten
- umfassender OP-Katalog
- keine Altersbegrenzung
- Kastrationskostenzuschuss
- und viele weitere Vorteile...
Versichert sind in dieser Katzenkrankenversicherung die Tierarzt- und Operationskosten der im Versicherungsschein benannten Katze bzw. der benannten Katzen.
Leistungen und versicherte Risiken der Katzenkrankenversicherung
Bis zu 100 % Erstattung nach Unfall (auch Verkehrsunfall) oder Krankheit von:
- ambulanten Tierarztkosten
- stationären Tierarztkosten
- Labor- und Röntgenuntersuchungen
- Operationskosten
- Kosten de letzten beiden Untersuchungstage vor der Operation
- Kosten der Nachbehandlung nach einer Operation zeitlich unbegrenzt
- Nebenkosten, z.B. Medikamente, ärztliche Aufwendungen, Arzneimittel, Röntgenbilder, Verbandsmaterial
- Unterbringungskosten in der Tierklinik
- optionaler Vorsorgebaustein mit Kostenübernahme für Impfungen und Wurmkuren
Die Erstattung erfolgt unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Bei Kastration wird ein Zuschuss von 100 Euro bei Katern und 150Euro bei Katzen gezahlt.
- keine Schadenshöchstgrenze
Egal, wie teuer die Tierarztrechnungen bzw. Operationskosten werden - dieser Versicherer leistet bei Auswahl der unbegrenzten Erstattungshöhe ohne Leistungsobergrenze. - uneingeschränkte Leistung auch bei mehreren Schäden
Auch bei mehreren Schadensfällen und Operationen im Jahr werden bei dieser Katzenkrankenversicherung die bedingungsgemäßen Kosten zuverlässig übernommen. - keine Werteinschränkung
Die Erstattungshöhe ist unabhängig vom Wert Ihrer Katze. - rassenunabhängig
Diese Versicherung kann für Katzen jeder Rasse beantragt werden. Darüber hinaus sind auch die Leistungen unabhängig von der Rasse und Haltungsform Ihrer Katze. - freie Tierarzt- und Klinikwahl
Sie kennen die Tierärzte und Tierkliniken der Umgebung und wissen, wer Ihrer Katze am besten helfen kann. Eine freie Tierarzt und Klinikwahl ist hier selbstverständlich. - deutschlandweiter Versicherungsschutz
Egal, ob Sie mit Ihrer Katze unterwegs sind oder an welchem Standort sich Ihre Katze gerade aufhält – Versicherungsschutz besteht überall in Deutschland. - Auslandsdeckung gegeben
Auslandsreisen und Auslandsaufenthalte sind bis zu sechs Monaten mitversichert. So sind Sie und Ihre Katze auch am Urlaubsort geschützt. - unkomplizierte Beantragung
Für die Beantragung dieser Katzenkrankenversicherung müssen Sie lediglich die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag beantworten und Ihren Tierarzt angeben. (Lediglich bei Katzen ab 10 Jahren ist ein Tierarztbericht erforderlich.) Es besteht keine Verpflichtung zum Nachweis eines speziellen Impfschutzes und eine Tätowierung oder ein Identifikations-Chip sind ebenfalls keine Voraussetzung zur Beantragung dieser Tierversicherung. - Vertragsauflösungsgarantie bei Abgabe oder Tod
Bei Risikofortfall, also Abgabe oder Tod der Katze während der Vertragslaufzeit, erlischt der Vertrag selbstverständlich ab Eingang Ihrer schriftlichen Mitteilung beim Versicherer. Zuviel bezahlte Beiträge werden Ihnen umgehend erstattet. - schnelle und einfache Regulierung im Schadensfall
Reichen Sie einfach die Rechnungen ein. Bei den Operationskosten besteht auch die Möglichkeit einer Abtretung, durch welche der Versicherer direkt mit Ihrem Tierarzt/Ihrer Tierklinik abrechnet, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen. - kein Endalter
Ihre Katze scheidet nicht ab Erreichen eines bestimmten Alters aus dieser Versicherung aus. Sie können somit selbst entscheiden, wie lange der Versicherungsschutz gewünscht wird. - Mehrtierrabatt
Wenn Sie diesen Versicherungsschutz für mehrere Katzen beantragen, erhalten Sie einen Rabatt, der sich sogar auf die erste Katze bezieht. - minimale Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage ab Versicherungsbeginn. Bei Unfällen gilt lediglich eine Wartezeigt von 7 Tagen und bei besonderen Operationen entsprechend der Versicherungsbedingungen eine Wartezeit von einem Jahr. - Chip-Gutschein
Wenn Sie Ihre Katze nach Vertragsbeginn mit einem Mikrochip versehen lassen, erstattet Ihnen der Versicherer nach Einsendung des Rechnungsbelegs € 25,-. - keine Beitragserhöhung nach einem Schaden
Regulierte Schadensfälle ziehen bei dieser Katzenkrankenversicherung keine Beitragserhöhung nach sich.