Katzenkrankenversicherung
- keine Schadenshöchstgrenze
- ambulante und stationäre Kosten
- umfassender OP-Katalog
- keine Altersbegrenzung
- Kastrationskostenzuschuss
- und viele weitere Vorteile...
Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) und Auswahl des 1-fachen bzw. 2-fachen Satzes
Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der
Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt) dient
durch ihre Transparenz dem Schutz der Verbraucher vor überteuerten Rechnungen
und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass durch einen
aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet wird.
Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der
Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren
Parametern verschiedene Sätze zu berechnen.
Dieses Angebot der Katzenkrankenversicherung bietet Ihnen die Wahlmöglichkeit
der Erstattung des 1-fachen bzw. 2-fachen Satzes.
Unsere Empfehlung ist die Bestabsicherung, also die Erstattung des 2-fachen
Satzes der GOT, denn Operationen werden in Kliniken durchgeführt, sind häufig
kompliziert und zeitintensiv und werden in der Abrechnung oftmals den 1-fachen
Satz (also den Satz, den Ihr Haustierarzt zumeist berechnet) übersteigen.