Betriebshaftpflicht
- individuell wählbarer Umfang
- 10 % Rabatt gegenüber Abschluss der Einzeltarife
- Tierhüter und Obhutversicherung
- Privathaftpflicht inklusive
- und viele weitere Vorteile...

Versicherungssummen pauschal (ohne Selbstbeteiligung)
Personenschäden | € | 15.000.000,00 |
Sachschäden | € | 15.000.000,00 |
Vermögensschäden (denen ein Personen-/Sachschaden vorausging) | € | 15.000.000,00 |
Umweltbasisdeckung | € | 15.000.000,00 |
Umweltschadenbasisdeckung | € | 15.000.000,00 |
Abbruch- und Einriss-Arbeiten in Verbindung mit Neu- bzw. Umbau (hier Selbstbeteiligung 10%, mindestens € 100,-, max. € 1.000,-) |
€ | 15.000.000,00 |
Senkungs-, Erschütterungs- und Erdrutschschäden (hier Selbstbeteiligung 20%, mindestens € 100,-, max. € 2.000,-) |
€ | 15.000.000,00 |
Bauherrenhaftpflicht | € | 15.000.000,00 |
Reine Vermögensschäden | € | 15.000.000,00 |
Mietsachschäden (an gemieteten und geliehenen Sachen) | € | 15.000.000,00 |
Schlüsselverlustrisiko (SB 10%, mind. € 100,-, höchstens 1.000,-) | € | 15.000.000,00 |
Tätigkeitsschäden (hier Selbstbeteiligung 20%, mindestens € 100,-, max. € 2.000,-) |
€ | 50.000,00 |
Forderungsausfall (hier € 500 SB pro Schadenereignis) | € | 40.000,00 |
Gewahrsamsschäden beim Abhandenkommen von Sachen (hier Selbstbeteiligung 10%, mindestens € 150,-, max. € 1.000,-) |
€ | 10.000,00 |
Gewahrsamsschäden beim Abhandenkommen von Tieren (hier Selbstbeteiligung 10%, mindestens € 150,-) |
€ | 1.000,00 |
Weidedeckschäden (je Schadensfall maximal) | € | 500,00 |
Die Gesamtleistung für Versicherungsfälle in einem Versicherungsjahr beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen.
Versicherte Personen, Leistungen und Risiken
Versichert sind Haftungsansprüche Dritter, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit als Betreiber eines Pferdebetriebes ergeben.
- Versicherungsschutz als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Flächen (auch wenn diese ganz oder teilweise an Dritte vermietet, verpachtet oder sonst wie überlassen werden)
- als mitversichert gelten der gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers und solche Personen, die zur Leitung und Aufsicht des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt sind
- weiterhin mitversichert sind sämtliche übrigen Betriebsangehörigen und durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung von Grundstücken beauftragte Personen für Schäden, die sie in Ausführung Ihrer dienstlichen Verrichtung verursachen
- Ansprüche mitversicherter Personen untereinander (bei Sachschäden SB € 100,- Integralfranchise)
- Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Höhe der Versicherungssumme
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
- Vertretung vor Gericht im versicherten Schadensfall
- Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter (inklusive Prozesskosten) – Rechtsschutzfunktion
- klassische Haftpflichtschäden
- Verkehrssicherungspflicht (z.B. Schneeräumpflicht)
- vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht („Vertragshaftpflicht“)
- Arbeitsgemeinschaftsklausel mit Insolvenzklausel
- Versehens-Klausel
- Produkthaftpflicht-Risiko (Fehlen von vereinbarten Eigenschaften)
- Weidedeckschäden (max. € 500,- je Schadenfall)
- Auslandsschäden für:
-
- vorübergehende gewerbliche Tätigkeiten bis zu einem Jahr in Europa (auch als Halter oder Hüter der mitversicherten Tiere)
- direkten Export in Europa
- Geschäftsreisen, Ausstellungen, Kongresse, Messen und Märkte (weltweit)
- indirekten Export (weltweit)
- Selbstbeteiligung bei Personenschäden in USA und Kanada (sowie deren Territorien oder die Schäden, die in diesen Ländern geltend gemacht werden) € 10.000,-
- Veranstaltungen:
- Fest- und Sportveranstaltungen ( auch mit Verwendung von Tieren) unabhängig von der Anzahl der Zuschauer/Teilnehmer (z.B. Reitturnier)
- Kutsch-, Schlitten- und Planwagenfahrten (nicht gewerblich)
- Pferde- und Ponyreiten (nicht gewerblich)
- Umweltbasisdeckung
- Umweltschadenbasisdeckung
- Umwelthaftpflicht-Regressdeckung
- Lagerung von Mineralölen bis 20.000 l (z.B. Heizöl, Diesel)
- Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersäften aus Silos bis 1.500.000 l
- Lagerung von Stalldung, Nahrungs- und Futtermitteln (unbegrenzt)
- Lagerung von festen und flüssigen Düngemitteln bis 5.000 kg/l
- Lagerung von sonstigen umweltgefährdenden Stoffen bis 1.000 l
- Hydraulik-, Motoren- und Altöl, sowie Pflanzenschutzmittel bis 210 kg/l je Einzelgebinde
- Strahlenschäden
- Besitz, Halten oder Gebrauch von nicht selbstfahrenden Geräten oder Maschinen aller Art
- Besitz, Halten oder Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit nicht mehr als 6 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreiten
- sonstige Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nur auf nichtöffentlichen und nicht beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen verkehren
- eigene Tanksäulen
- Abbruch- und Einriss-Arbeiten in Verbindung mit Neu- bzw. Umbau
- Senkungs-, Erschütterungs- und Erdrutschschäden
- Bauherrenhaftpflicht
- Reine Vermögensschäden (Schäden, denen kein Personen- und/oder Sachschaden vorausging)
- Schlüsselverlustrisiko
- Tätigkeitsschäden
- Gewahrsamsschäden beim Abhandenkommen von Sachen
- Gewahrsamsschäden beim Abhandenkommen von Tieren
- Mietsachschäden ohne Selbstbeteiligung, auch an geliehenen Sachen
- Forderungsausfall (Wird der Versicherungsnehmer durch eine versicherte Leistung dieser Betriebshaftpflichtversicherung von einem Dritten geschädigt und dieser Dritte kann die Entschädigungsleistung nicht erbringen, übernimmt hier der eigene Versicherer den Schaden)
- Nachhaftung nach 5-jährigem Bestehen bei endgültiger Betriebseinstellung für 5 Jahre
- keine Wartezeit nach Versicherungsbeginn
- keine Erhöhung der Versicherungsprämie nach einem Schadensfall
Die Privathaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer und seine Familie mit einer Deckungssumme von € 10 Mio. ist in den Versicherungsumfang der Betriebshaftpflicht prämienfrei eingeschlossen. Den ausführlichen Deckungsumfang finden Sie hier: Privathaftpflicht
Optional wählbare Leistungsbausteine der Betriebshaftpflicht
- Pensionspferde (gewerbliches Tierhüterrisiko/Hütehaftpflicht):
- Variante 1: ohne Schäden am Tier
Haftansprüche Dritter, die durch den Versicherungsnehmer bzw. dessen Betriebspersonal verursacht wurden (z.B. durch die nicht ordnungsgemäß verschlossene Boxentür) - Variante 2: mit Schäden am Tier (Obhutversicherung)
Zusätzlich zur Variante 1 wird auch bei durch den Versicherungsnehmer bzw. dessen Betriebspersonal verursachten Schäden am Pferd geleistet.
Höchstentschädigung je Pferd maximal € 30.000,- (Selbstbeteiligung von 10%, mindestens € 150,-)
- Variante 1: ohne Schäden am Tier
- eigene Pferde ohne Verleih: Leistungsumfang
- Schulpferde (auch für Therapie, Voltigieren, Verleih): Leistungsumfang
- angestellte Reitlehrer/Bereiter/Fahrlehrer/Reittherapeuten: Leistungsumfang
- Hunde: Leistungsumfang
Innovationsgarantie
Zukünftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch auch für Bestandskunden.
Vertragsdauer
1 Jahr
Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht drei Monate
vor Ablauf gekündigt wird.