Leibesfruchtversicherung
- Lebensversicherung des Fohlens
- Schutz vor, während und nach der Geburt
- Erhöhung der Versicherungssumme nach der Geburt möglich
- und viele weitere Vorteile...

Der Verlust eines Fohlens vor, während und nach der Geburt stellt für den Pferdebesitzer einen erheblichen finanziellen Schaden dar, welcher durch diese Versicherung abgedeckt wird.
Diese Versicherung erstattet vor, während und nach der Geburt die Versicherungssumme bei Tod oder Nottötung durch Unfall oder Krankheit. Ab dem 29. Tag nach der Geburt erweitert sich der Deckungsschutz auf die Erstattung bei Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub oder Diebstahl. Während der Versicherungslaufzeit steht dem Versicherungsnehmer zusätzlich ein Pferdehalter-Notrufservice zur Verfügung.
Die Versicherungssumme kann bereits ab dem 29. Tag nach der Geburt erhöht werden. Für eine Erhöhung der Versicherungssumme benötigen wir eine Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer.
Dieser Service benennt dem Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Versicherungsvertrages Tierkliniken in der Nähe des Versicherungsnehmers.