Leibesfruchtversicherung
- Lebensversicherung des Fohlens
- Schutz vor, während und nach der Geburt
- Erhöhung der Versicherungssumme nach der Geburt möglich
- und viele weitere Vorteile...
Versichert ist in der Leibesfruchtversicherung der Wert des Fohlens vor, während und nach der Geburt. Darüber hinaus wird ein Pferdehalter-Notruf angeboten.
Leistungen und versicherte Risiken dieser Leibesfruchtversicherung
50% Erstattung der vereinbarten Versicherungssumme bei Tod oder Nottötung durch Unfall oder Krankheit:
- ab dem siebten Trächtigkeitsmonat vor der Geburt
- während der Geburt
- bis 28 Tage nach der Geburt
Ab dem 29. Tag nach der Geburt:
80% Erstattung der vereinbarten Versicherungssumme bei Tod, Nottötung oder
dauernder Unbrauchbarkeit infolge von:
- Unfall
- Krankheit
- Brand
- Blitzschlag
- Raub
- Diebstahl
-
keine Selbstbeteiligung
Diese Trächtigkeitsversicherung leistet ohne Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers. -
Transportschutz
Transporte innerhalb der EU gelten als mitversichert. -
Pferderipper
Der Tod des Tieres durch einen so genannten „Pferderipper“ ist im Versicherungsschutz enthalten. -
schnelle und einfache Regulierung im Schadensfall
Teilen Sie uns einen Schadensfall bitte unverzüglich mit. Der Versicherer ist bekannt für eine zügige Bearbeitung und Erstattung. -
Pferdehalter-Notruf
Überall sicher, denn der Pferdehalter-Notruf mit 24-Stunden-Rufbereitschaft nennt Ihnen am Telefon dienstbereite Tierärzte und Tierkliniken in Ihrer Nähe.
Eintrittsalter
- Mindestalter:
Bereits ab dem siebten Trächtigkeitsmonat der Mutterstute kann der Versicherungsschutz beantragt werden. - Höchsteintrittsalter:
Spätestens einen Monat vor der Geburt des Fohlens muss der Deckungsschutz beantragt worden sein.