Pferde-OP-Versicherung
- umfangreiche Leistungen
- Stand- und Vollnarkose versichert
- bis zu 100% Erstattung
- kein Höchsteintrittsalter
- und viele weitere Vorteile...

Gebührenordnung der Tierärzte (GOT)
Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt) dient durch ihre Transparenz dem Schutz der Verbraucher vor überteuerten Rechnungen und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass durch einen aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet wird.
Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren Parametern verschiedene Sätze zu berechnen.
Während ihr Haustierarzt für normale Behandlungen meist den 1-fachen Satz in Rechnung stellt, werden Operationen normalerweise in Kliniken durchgeführt, sind oftmals kompliziert und zeitintensiv und werden in der Abrechnung den 1-fachen Satz der Gebührenordnung übersteigen.
Aus diesem Grunde ist es beruhigend zu wissen, dass diese Pferde-OP-Versicherung auch den 2-fachen Satz der Gebührenordnung erstattet.