Pferdehaftpflicht Exklusiv

  • 15 Mio. Euro (optional 150 € SB)
  • Mietsachschäden, auch an geliehenen Sachen, ohne generelle Selbstbeteiligung
  • Forderungsausfalldeckung
  • Reitbeteiligung ohne namentliche Nennung

Beitragsrechner

Versicherungssummen pauschal (ohne Selbstbeteiligung)

Personenschäden 15.000.000,00
Sachschäden 15.000.000,00
Vermögensschäden (denen ein Personen-/Sachschaden vorausging) 15.000.000,00
Reine Vermögensschäden 250.000,00
Mietsachschäden    
an gemieteten Boxen 15.000.000,00
an Stallungen, Reithallen, Offenställen, Koppeln 15.000.000,00
an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern/-transportern 15.000.000,00
an anderen geliehenen Sachen 15.000.000,00
Forderungsausfall (hier € 500 SB pro Schadensereignis) 40.000,00
Rettungs- und Bergungskosten 20.000,00

Die Gesamtleistung für Versicherungsfälle in einem Versicherungsjahr beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen.

Versicherte Personen, Leistungen und Risiken

Versichert ist über die Pferdehaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter.

  • klassische Haftpflichtschäden (verursacht durch das versicherte Pferd)
  • private Nutzung
  • Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Höhe der Versicherungssumme
  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkasse)
  • Vertretung vor Gericht im versicherten Schadensfall
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter (inklusive Prozesskosten) – Rechtsschutzfunktion
  • Fremdreiterrisiko/Gastreiterrisiko – auch Schäden am Reiter.
    Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Fremd- bzw. Gastreitern gegenüber dem Versicherungsnehmer (Eigenschaden des Fremd- bzw. Gastreiters).
  • Reitbeteiligung/en mit und ohne Kostenbeteiligung – auch Schäden am Reiter (namentliche Nennung und Haftungsausschlussvereinbarung nicht erforderlich)
    Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Reitbeteiligungen gegenüber dem Versicherungsnehmer (Eigenschaden der Reitbeteiligung).
  • Tierhüter
    Versicherungsschutz für den privaten und gewerblichen Tierhüter, wenn sie durch das zu beaufsichtigende Pferd einen Schaden erleiden. Darüber hinaus sind durch das Pferd verursachte Schäden an Dritten mitversichert, während der private Tierhüter mit dem Pferd umgeht.
  • Verwandtenklausel
    Durch den Vertrag wird allen Familienangehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, Versicherungsschutz geboten, wenn sie beim Umgang mit dem versicherten Pferd einem Dritten Schaden zufügen.
  • Auslandsdeckung bei vorübergehenden Aufenthalten (in Europa unbegrenzt, weltweit bis zu einem Jahr)
  • Turnierrisiko und andere Veranstaltungen (z.B. Leistungsschauen, Shows, Festumzüge, Wanderritte, Distanzritte, Geschicklichkeitsprüfungen, Reiterspiele)
  • Weiderisiko (auch mit Fremdpferden) - Keine Vorschriften seitens des Versicherers zur Zaunhöhe und zur Ausstattung eines Pferdes mit einem Halfter
  • Offen- und Laufstallhaltung
  • Ausritte
  • Flurschäden
  • private Kutsch- und Schlittenfahrten
  • gewollter und ungewollter Deckakt
  • Fohlen des versicherten Pferdes bis zum vollendeten 36. Lebensmonat (ohne Reitrisiko)
  • Reiten ohne Sattel
  • Reiten mit ungewöhnlicher und/oder gebissloser Zäumung
  • Reiten im Damensattel
  • keine Reitkappenpflicht
  • Mitführen als Handpferd/Mitführen eines Handpferdes
  • Führen des Pferdes ohne Halfter/Trense
  • Longieren
  • Bodenarbeit
  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Mietsachschäden (sogar an geliehenen Sachen) ohne Selbstbeteiligung und bis zu einer Summe von € 15.000.000,00 z.B. für:
    • Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden, Zäune, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbänder, Weidezaungeräte, Pferdesolarien etc.
    • Pferdeanhänger, Pferdetransporter (auch wenn Schäden im Zusammenhang mit dem Transport des Pferdes des Tierhalters entstehen)
    • Reitausrüstung (z.B. Sattel, Trense, Kappe, Gerte)
  • Forderungsausfalldeckung ab einem Schaden von € 500,00:
    • Wird der Versicherungsnehmer durch eine versicherte Leistung dieser Pferdehaftpflicht von einem Dritten geschädigt und dieser Dritte kann die Entschädigungsleistung nicht erbringen (z.B. keine Pferdehaftpflicht, kein Privatvermögen), ersetzt hier der eigene Versicherer den Schaden.
  • keine Wartezeit nach Versicherungsbeginn
  • keine Erhöhung der Versicherungsprämie nach einem Schadensfall

Hinweis

Werden Pferde als Gnadenbrotpferd, Zuchtstute, Fohlen oder Aufzuchtpferd versichert, sind die erwähnten Reitrisiken nicht im Versicherungsumfang enthalten. Gleiches gilt für private Kutsch- und Schlittenfahrten.

Der gelegentliche Einsatz des versicherten Pferdes als Schulpferd ist optional versicherbar. Der zusätzliche Jahresbeitrag beläuft sich hierfür auf € 13,10 (inkl. Vst.) pro Pferd.
Ausdrücklicher Hinweis: Bei regelmäßigem Einsatz des Pferdes als Schulpferd ist die Schulpferdehaftpflichtversicherung zu wählen.

Innovationsgarantie

Zukünftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch auch für Bestandskunden.

Vertragsdauer

1 Jahr
Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

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