Pferdekrankenversicherung

  • einziger Versicherer ohne Schadenshöchstgrenze
  • ambulante und stationäre Kosten sowie Operationskosten
  • bis zu 100 % Erstattung
  • keine Altersbegrenzung
  • und viele weitere Vorteile...

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Machen Sie Ihr Pferd zum Privatpatienten

Die Pferdekrankenversicherung macht unerfreulichen Tierarztrechnungen ein Ende.
Bereits beim Kauf des Pferdes steht fest: Pferdehaltung ist teuer. Bei den Kosten für die Anschaffung, die Unterbringung, das Futter, die Ausrüstungsgegenstände, Schmiedekosten und für vieles mehr handelt es sich um kalkulierbare Kosten. Was aber passiert, wenn das Pferd erkrankt oder einen Unfall erleidet? Nicht kalkulierbare finanzielle Belastungen übersteigen schnell die Ersparnisse. Beugen Sie vor und entschließen Sie sich zu einer Pferdekrankenversicherung.

Im Marktvergleich durch überragenden Schutz überzeugend

Diese Pferdekrankenversicherung ist auf dem deutschen Markt die einzige ohne Leistungsobergrenze. Die freie Tierarzt- bzw. Klinikwahl ist selbstverständlich. Darüber hinaus ist die Erstattung hier auch unabhängig vom Wert Ihres Pferdes, kann ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden und ein Endalter ist nicht vorgegeben. Egal was passiert - auch langwierige tierärztliche Behandlungen und mehrere Operationen im Jahr werden übernommen.
Weiterhin erhält jeder Neukunde einen Chip-Gutschein. Die Beantragung ist unabhängig von einer Ankaufsuntersuchung und somit ganz einfach. So können Sie schon demnächst Ihre Rechnungen einfach beim Versicherer der Pferdekrankenversicherung einreichen.

Überragender Leistungsumfang

In der Pferdekrankenversicherung werden ambulante und stationäre Kosten, Labor- und Röntgenuntersuchungen sowie Operationskosten erstattet. Weiterhin werden auch Kosten für Medikamente, Arzneimittel, ärztliche Aufwendungen, Verbandsmaterial etc. durch die Krankenversicherung-Pferd übernommen. Außerdem werden auch Kosten für Vorsorgemaßnahmen bis zu 100 € pro Jahr ersetzt.
Informieren Sie sich über das umfangreiche Spektrum dieser Pferdekrankenversicherung in unserem Leistungsumfang.

Bereits Fohlen versicherbar

Die Aufnahme in die Pferdekrankenversicherung ist bereits ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat möglich. Es können Pferde jeden Alters versichert werden. Bei Pferden, die bei Vertragsbeginn 12 Jahre oder älter sind, können Sie zwischen einen Erstattungssatz zwischen 80 % und 100 % wählen, bei jüngeren Pferden beträgt der Erstattungssatz immer 100 %.
Übrigens: Ihr Pferd bleibt versichert, so lange es von Ihnen gewünscht wird, und scheidet nicht bei Erreichen eines bestimmten Alters automatisch aus dieser Pferdekrankenversicherung aus.

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