Pferdekrankenversicherung
- einziger Versicherer ohne Schadenshöchstgrenze
- ambulante und stationäre Kosten sowie Operationskosten
- bis zu 100 % Erstattung
- keine Altersbegrenzung
- und viele weitere Vorteile...

Durch den frühzeitigen Abschluss dieser Versicherung wird der Pferdehalter seiner Verantwortung gerecht, denn hohe finanzielle Belastungen durch Tierarztrechnungen für normale Behandlungen und auch für Operationen werden von dem Versicherer getragen. Die Entscheidung für oder gegen Behandlungen und Operationen hängt nicht mehr von den damit verbundenen Kosten ab, sondern kann davon unbeeinflusst zum Wohle des Pferdes getroffen werden.
Erstattet werden nach Unfall oder Krankheit die tierärztlichen Behandlungskosten Ihres Pferdes bei ambulanten oder stationären Behandlungen sowie Operationskosten inklusive der Kosten für Arznei- und Verbandsmittel und der Kosten für Labor- und Röntgenuntersuchungen.
Nein, eine Summenbegrenzung gibt es bei dieser Pferdekrankenversicherung nicht. Im Vergleich zu anderen Angeboten des deutschen Versicherungsmarktes handelt es sich hierbei um eine herausragende Alternative.
Nein. Bei dieser Pferdekrankenversicherung ist der eigentliche Wert des Pferdes unerheblich - eine herausragende Eigenschaft dieser Versicherung im Vergleich zu anderen Angeboten des deutschen Versicherungsmarktes.
Ja, es gibt bei dieser Versicherung keine Beeinträchtigung in Hinblick auf die Anzahl der Behandlungen und Operationen pro Versicherungsjahr.
Nein, lediglich die im Versicherungsantrag
gestellten Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden. Zusätzlich wird nach
dem Haustierarzt gefragt.
Selbstverständlich ist der Versicherungsnehmer aber jederzeit in seiner
Entscheidung für Behandlungen durch andere Tierärzte und Kliniken frei. Behandlungen
und Operationen können von jedem Tierarzt und in jeder Klinik Deutschlands
durchgeführt werden.
Es ist sinnvoll, diesen wertvollen Versicherungsschutz zu beantragen, sobald man das Pferd erworben hat. Für Pferde aus eigener Zucht ist die Beantragung bereits ab dem dritten Lebensmonat möglich.
Nein, die freie Tierarzt- und Klinikwahl ist bei dieser Pferdekrankenversicherung selbstverständlich.
Nein, der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen, solange der Versicherungsnehmer diese Absicherung wünscht.
Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt) dient durch ihre Transparenz dem Schutz des Verbraucher vor überteuerten Rechnungen und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass durch einen aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet wird.
Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren Parametern verschiedene Sätze zu berechnen.
Während der Haustierarzt nahezu immer den 1-fachen Satz der GOT berechnet, wird für Operationen in Tierkliniken erfahrungsgemäß häufig der 2-fache Satz zur Abrechnung herangezogen.
Nein. Die Beiträge unterscheiden sich nicht, da die Kosten für Behandlungen und Operationen auch unabhängig von der Größe des Pferdes sind.
Bei Risikofortfall bedarf es lediglich einer schriftlichen Mitteilung durch den Versicherungsnehmer und der Vertrag erlischt sofort. Überschüssige Beiträge werden dem Versicherungsnehmer erstattet. Maßgeblich für diese Abrechnung ist das Eingangsdatum der Mitteilung beim Versicherer.
Vorerkrankungen werden im Versicherungsantrag abgefragt. Auch Pferde mit Vorerkrankungen können versichert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Versicherer diese Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließt. Diese Tatsache bedeutet aber trotzdem, dass alle anderen Behandlungen und Operationen, die nicht mit den Vorerkrankungen dieses Pferdes in Zusammenhang stehen, Bestandteil des Versicherungsschutzes sind.