Pferdekrankenversicherung
- einziger Versicherer ohne Schadenshöchstgrenze
- ambulante und stationäre Kosten sowie Operationskosten
- bis zu 100 % Erstattung
- keine Altersbegrenzung
- und viele weitere Vorteile...

Versichert sind in dieser Pferdekrankenversicherung die Tierarzt- und Operationskosten des im Versicherungsschein benannten Pferdes. Darüber hinaus werden Kosten für Vorsorgemaßnahmen bis zu 100 € pro Jahr übernommen und auch eine Pferdehalter-Notruf-Hotline ist enthalten.
Leistungen und versicherte Risiken der Pferdekrankenversicherung
Bis zu 100 % Erstattung zum 2-fachen Satz der GOT nach Unfall oder Krankheit der:
- ambulanten Tierarztkosten
- stationären Tierarztkosten
- Labor- und Röntgenuntersuchungen
- Operationskosten inkl. Unterbringungskosten in der Tierklinik für
- Nebenkosten, z.B. Medikamente, ärztliche Aufwendungen, Arzneimittel, Verbandsmaterial
- Operationskosten inklusive Kosten des Unterbringung in der Tierklinik bis 25 € pro Tag bis 10 Tage nach dem Eingriff
Nähere Informationen über die Gebührenordnung der Tierärzte erhalten Sie hier: Gebührenordnung der Tierärzte (GOT)
- keine Schadenhöchstgrenze
Egal wie teuer die Tierarztrechnungen bzw. Operationskosten werden - dieser Versicherer leistet als einziger auf dem deutschen Versicherungsmarkt ohne Leistungsobergrenze. - uneingeschränkte Leistung auch bei mehreren Schäden
Auch bei mehreren Schadensfällen und Operationen im Jahr werden bei dieser Pferdekrankenversicherung die bedingungsgemäßen Kosten zuverlässig übernommen. - keine Werteinschränkung
Die Erstattungshöhe ist unabhängig vom Wert Ihres Pferdes. Auch hier spiegelt sich die Überlegenheit zu anderen Angeboten des deutschen Marktes. - umfassender Versicherungsschutz für Operationen
Im Marktvergleich besonders leistungsstark. Eine genaue Übersicht der Leistungen bei Operationen finden Sie hier: Leistungsbeschreibung - keine Selbstbeteiligung
Diese Pferdekrankenversicherung leistet ohne Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers. - freie Tierarzt- und Klinikwahl
Sie kennen die Tierärzte und Tierkliniken der Umgebung und wissen, wer Ihrem Pferd am besten helfen kann. Eine freie Tierarzt und Klinikwahl ist hier selbstverständlich. - deutschlandweiter Versicherungsschutz
Egal, ob Sie mit Ihrem Pferd unterwegs sind oder an welchem Standort sich Ihr Pferd gerade aufhält – Versicherungsschutz besteht überall in Deutschland. - keine Ankaufsuntersuchung nötig
Für die Beantragung dieser Pferdekrankenversicherung müssen Sie lediglich die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag beantworten und Ihren Tierarzt angeben. - Garantie bei Verkauf oder Tod
Bei Risikofortfall, also Verkauf, Abgabe oder Tod des Pferdes während der Vertragslaufzeit, erlischt der Vertrag selbstverständlich ab Eingang Ihrer schriftlichen Mitteilung beim Versicherer. Zuviel bezahlte Beiträge werden Ihnen umgehend erstattet. - schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall
Reichen Sie einfach die Rechnungen ein. Bei den Operationskosten besteht auch die Möglichkeit einer Abtretung, durch welche der Versicherer direkt mit Ihrem Tierarzt/Ihrer Tierklinik abrechnet, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen. - kein Endalter
Ihr Pferd scheidet nicht ab Erreichen eines bestimmten Alters aus dieser Versicherung aus. Sie können somit selbst entscheiden, wie lange der Versicherungsschutz gewünscht wird. - Chip-Gutschein
Wenn Sie Ihr Pferd nach Vertragsbeginn mit einem Mikrochip versehen lassen, erstattet Ihnen der Versicherer nach Einsendung des Rechnungsbelegs € 25,-. - keine Beitragserhöhung nach einem Schaden
Regulierte Schadensfälle ziehen bei dieser Pferdekrankenversicherung keine Beitragserhöhung nach sich. - Pferdehalter-Notruf
Überall sicher, denn der Pferdehalter-Notruf mit 24-Stunden-Rufbereitschaft nennt Ihnen am Telefon dienstbereite Tierärzte und Tierkliniken in Ihrer Nähe.
Eintrittsalter
- Mindestalter:
Fohlen, die den zweiten Lebensmonat vollendet haben. - Höchsteintrittsalter:
Pferde aller Altersklassen werden aufgenommen. Ein Höchsteintrittsalter gibt es bei dieser Pferdekrankenversicherung nicht.
Bei Pferden, die bei Versicherungsbeginn bereits 12 Jahre und älter sind, kann zwischen einem Erstattungssatz von 80 % und 100 % gewählt werden.