Reitlehrerhaftpflicht
- 15 Mio. Deckung ohne SB
- Beitrag unabhängig von Lizenz
- Mietsachschäden
- Forderungsausfall
- und viele weitere Vorteile...

Unerlässliche Versicherung bei Unterrichtserteilung
Die Reitlehrerhaftpflicht ist für alle Reitlehrer -
unabhängig davon, ob sie für die Reitstunde Geld von dem Reitschüler erhalten - eine notwendige Absicherung.
Während einer Reitstunde untersteht der Reitschüler immer der Aufsichtspflicht
des Reitlehrers.
Ein falsches Kommando, die Auswahl eines ungeeigneten Pferdes, ein zu hoch
aufgebautes Hindernis - als Reitlehrer läuft man schnell Gefahr, das
Verschulden an einem Unfall des Reitschülers zu tragen. Solche Schäden sind in
der Haftungshöhe unbegrenzt und beziehen sich auf gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen.
Ob Reitlehrer, Voltigierlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut oder Bereiter –
umfassenden Schutz vor einem möglichen finanziellen Ruin bietet nur eine
Reitlehrerhaftpflichtversicherung.
Leistungsstarker Absicherung in allen Tätigkeitsbereichen
Die Reitlehrerhaftpflicht umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Reitlehrers. Sie beinhaltet die Aufsicht über Reitschüler bei der Erteilung von Unterricht, der Leitung und/oder Durchführung von Veranstaltungen, Reitprüfungen, Ausritten und in vielen anderen Bereichen. Herausragende Risiken wie Mietsachschäden und Forderungsausfall sind in diesem Tarif enthalten. Weiterhin besteht für Versicherungsnehmer, die Pferde in Ausbildung/Beritt haben, die Möglichkeit, die von ihnen verursachten Schäden an den Tieren in den Deckungsumfang einzubinden. Optional wählbar ist auch eine Privathaftpflichtversicherung.
Einen umfassenden Überblick der Leistungen dieser Reitlehrerhaftpflichtversicherung bietet Ihnen der Leistungsumfang.
Günstiger Beitrag für alle Reitlehrer
Egal ob der Versicherungsnehmer einen Trainerschein besitzt oder nicht - der Beitrag dieser Reitlehrerhaftpflicht ist für alle Kunden gleich.