Reitlehrerhaftpflicht
- 15 Mio. Deckung ohne SB
- Beitrag unabhängig von Lizenz
- Mietsachschäden
- Forderungsausfall
- und viele weitere Vorteile...

Versicherte Personen, Leistungen und Risiken Privathaftpflicht
Privathaftpflicht für den Versicherungsnehmer und seine Familie (Versicherungsschutz auch für in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatten, unverheiratete Kinder, Altenteiler sowie Lebenspartner/eheähnliche Gemeinschaft)
- klassische Haftpflichtschäden
- Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Höhe der Versicherungssumme
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkasse)
- Vertretung vor Gericht im versicherten Schadensfall
- Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter (inklusive Prozesskosten)
- Rechtsschutzfunktion
- Ausfall von rechtskräftig ausgeurteilten und vollstreckbaren Forderungen gegenüber Dritten, sofern diese Forderungen durch eine bestehende Privathaftpflichtversicherung gedeckt gewesen wären.
- Allmählichkeitsschäden und Schäden durch häusliche Abwässer im Rahmen der Deckungssumme
- der Gebrauch und das Vorhandensein von nicht zulassungspflichtigen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
- Aufenthalte in der EU und der Schweiz zeitlich unbegrenzt, Aufenthalte außerhalb der EU bis zu zwei Jahren
- die gesetzliche Haftpflicht aufgrund von privaten Bauvorhaben bis 100.000 Euro (auch in Ländern der EU)
- die Haftung von Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen im Wohnbereich
- die nicht gewerbsmäßige Hütung fremder Hunde (nicht Kampfhunde) und Pferde, sofern nicht eine andere Haftpflichtversicherung hierfür eintritt (Subsidiärdeckung)
- die Nutzung motorgetriebener Kinderfahrzeuge mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für Modellschiffe und für Modellflugzeuge bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg, sofern keine Versicherungspflicht besteht
- Mietsachschäden an gemieteten und geliehenen Sachen
- Reine Vermögensschäden
- die gesetzliche Haftpflicht für Modellfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, für Modellschiffe und für Modellflugzeuge bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg, sofern keine Versicherungspflicht besteht
- Regressansprüche von Trägern der Sozial-, Pflegepflicht- und privaten Kranken- und Pflegepflicht- Versicherungen gegenüber einem der (mit-)versicherten Lebenspartner, so lange eine eheähnliche Gemeinschaft besteht
- Kranken und Rollstühle, soweit diese nicht zulassungs- oder versicherungspflichtig sind
- Einschluss von Schlüsselschäden - privater Gebrauch (auch Hotel- und Vereinsschlüssel)
- die gesetzliche Haftpflicht als Tagesmutter und Babysitter
- die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Einlieger- und Eigentumswohnungen
- Gefälligkeitsschäden bis 5.000 Euro (SB 100 Euro)
- volljährige unverheiratete Kinder mit Wohnung im Haus der Eltern nach Beendigung von Ausbildung und Studium (auch mit eigenem Einkommen) bis zu einem Jahr
- Betriebspraktika von Schülern und eine Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes
- die vereinbarten Deckungssummen gelten auch für die Vorsorgeversicherung
- die gesetzliche Haftpflicht aus dem Unterhalt von Surfbrettern und/oder Schlauch-, Ruder- oder Paddelbooten, sofern diese nicht einem Beruf oder einem Gewerbe dienen (auch Kitesurf-Geräte)
- zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, sowohl im Inland als auch in den Staaten der EU und der Schweiz (maximal zwei Objekte)
- Gewässerschadenrisiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe wie Farben, Heizöl, etc. in Kleingebinden bis 50 l/kg ist mitversichert, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 250 l/kg nicht übersteigt
- Verzicht auf den Nachweis der Aufsichtspflichtverletzung bei Verursachung von Schäden durch Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjahres (Deliktunfähigkeit) bis max. 20.000 Euro (SB je Schaden 150 Euro)
- Nutzung fremder Pferde als Reiter
- Segelbote bis 15 qm Segelfläche, Motoren bis 5 PS
- Au-Pair und Hausangestellte
- elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung bis 75.000 Euro - Streu- und Reinigungspflicht
- Photovoltaikanlagen zu den versicherten Objekten incl. Stromeinspeisung
- Vermietung einer Einliegerwohnung im selbst genutzten Wohnhaus
- Vermietung von Wohnungen im Ausland
- zum Objekt gehörende Garagen und Gärten
- mitversicherter Tätigkeitsbereich: Betriebspraktikum und fachpraktischer Unterricht
- ehrenamtliche Tätigkeiten
- Höchstdauer vorübergehender Auslandsaufenthalte: 3 Jahre
- Benutzung fremder Fuhrwerke als Fahrer
- Tätigkeit als Betreuer/Vormund (nicht gewerblich)
- keine Wartezeit nach Versicherungsbeginn - keine Erhöhung der Versicherungsprämie nach einem Schadensfall