Sattelversicherung
- Einzelversicherung
- individuelle Versicherungssummen
- Mobildeckung möglich
- Vollkasko versicherbar
- und viele weitere Vorteile...

Neben dem eigentlichen Verlust von Sätteln und Ausrüstungsgegenständen durch Diebstahl, Brand, Leitungswasser, Sturm- oder Hagelschäden entsteht ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden, den eine Sattelversicherung auffängt.
Die Sattelversicherung ersetzt in der Grunddeckung
Sättel und Ausrüstungsgegenstände bei Einbruchdiebstahl. Die Versicherungssumme
ist individuell wählbar. Auch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden
sind Bestandteile des Versicherungsschutzes. Die Erstattung erfolgt zum
Neuwert. Bei bereits gebraucht gekauften Gegenständen wird der
Wiederbeschaffungswert (gleiche Art und Güte) ersetzt.
Über diese Leistungen hinaus sind eine Mobildeckung und ein Vollkasko-Schutz
möglich.
Ein Einbruchdiebstahl im Rahmen der Sattelversicherung liegt vor, wenn am Versicherungsort eingebrochen und ein abgeschlossener Raum oder Schrank widerrechtlich geöffnet worden ist. Über den zusätzlich zur Grunddeckung optional versicherbaren Mobilschutz können auch die Gefahren des Einbruchdiebstahls in das verschlossene Zugfahrzeug oder die abgeschlossene Sattelkammer des Pferdeanhängers abgesichert werden. Dieses setzt jedoch voraus, dass Sättel und Ausrüstung nicht sichtbar gelagert wurden.
Selbstverständlich, denn die Polizei muss den Tatbestand des Einbruchdiebstahls bestätigen. Das von der Polizei vergebene Aktenzeichen ist für eine Regulierung unerlässlich.
Nein, in diesem Fall ist der Abschluss einer Sattelversicherung leider nicht möglich.