Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich der AGB

Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) richten sich ausschließlich an Endverbraucher (Kunden/Versicherungsnehmer) und werden wirksam zwischen dem Kunden und HORSE-LIFE vereinbart mit Übersendung eines Antrages auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Versicherungsantrag).

Immer dann, wenn ein Endverbraucher (im Folgenden "Kunde" genannt) Leistungen von HORSE-LIFE in Anspruch nimmt, schließt er mit HORSE-LIFE einen Vertrag über die Vermittlung von Versicherungen und die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen. Zu den Leistungen, die HORSE-LIFE dem Kunden bietet, gehören namentlich:

  • die Information über Versicherungsangebote, Deckungskonzepte und andere versicherungsrelevante Themenbereiche online (auf der Webseite oder per Email oder in sonstiger Textform), schriftlich (per Fax oder auf postalischem Weg) oder mündlich (per Telefon),
  • die Berechnung von Versicherungsprämien mittels Online-/Prämienrechnern,
  • die Beantragung von Versicherungen (entweder per Onlineantrag, über eine gesicherte SSL-Verbindung, schriftlich per Post oder Fax, oder mündlich per Telefon).

Durch die Nutzung des vorstehenden Leistungsspektrums von HORSE-LIFE werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich vereinbart. Ohne Zustimmung zu diesen AGB ist die Nutzung der Internetseiten untersagt, es sei denn, es wurde vertraglich eine abweichende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen.

II. Änderungen der AGB

Die AGB werden von uns jederzeit bei veränderten gesetzlichen Umständen oder in Anpassung an die Rechtsprechung geändert. Die aktuelle Version ist immer unter dieser Rubrik einsehbar.

Zwischen den Vertragsparteien ist vereinbart, dass immer die jeweilig aktuellen AGB als Vertragsbedingungen für den abgeschlossenen Vermittlungs-/Dienstvertrag gelten.

III. Detaillierte Leistungen von HORSE-LIFE

HORSE-LIFE ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und arbeitet in dieser Funktion mit einer Vielzahl renommierter Versicherer zusammen.

HORSE-LIFE ist über Änderungen in den Deckungskonzepten, mitversicherten Risiken sowie Änderungen in der Prämienabrechnung von den Versicherungsgesellschaften im Standardfall rechtzeitig informiert, diese Informationen werden dann auch rechtzeitig auf den Webseiten von HORSE-LIFE eingepflegt, sodass der Kunde im Standardfall korrekte Informationen auf der Internetseite von HORSE-LIFE zeitnah abrufen kann.

HORSE-LIFE kann jedoch nicht ausschließen, dass in Einzelfällen Verzögerungen bei der Umsetzung von neuen Daten, die Versicherungsgesellschaften bekannt gegeben haben, möglich sind. Eine Haftung aus einer sich daraus ergebenden möglichen fehlerhaften Beratung gegenüber dem Kunden wird in diesem Bereich ausdrücklich ausgeschlossen.

Alle auf den Internetseiten von HORSE-LIFE vorgestellten Tarife, Deckungskonzepte und Angebote sind unverbindlich. Der Versicherungsvertrag kommt mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft im Regelfall erst durch Annahme des Versicherungsantrages durch die Versicherungsgesellschaft zustande.

HORSE-LIFE behält sich dementsprechend jederzeit Änderungen und Ergänzungen sowie Löschung von Angeboten auf der Webseite und Änderung von Informationen vor. In den Prämienangaben können Abweichungen (im Cent-Bereich) durch Rundungsdifferenzen auftreten.

Um den Kunden bestmöglich in der Auswahl eines individuell passenden Versicherungsschutzes unterstützen zu können, stellt HORSE-LIFE auf seinen Internetseiten abrufbar oder downloadfähig nicht nur die Tarifinformationen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften und der von den Versicherungsgesellschaften angebotenen Deckungskonzepte kostenlos bereit, sondern bietet dem Kunden auch weiterführende Informationen – wie beispielsweise zur allgemeinen Rechtslage bei Haftungsfragen, zur Abrechnung vom Tierarztkosten etc. – an.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Mitarbeiter von HORSE-LIFE ist es HORSE-LIFE möglich, insoweit dem Kunden kostenlos eine individuelle Information zu bieten, die über das Standardmaß hinausgeht.

Auf Wunsch des Kunden übernimmt HORSE-LIFE schon vor Vertragsabschluss mit der Versicherungsgesellschaft die persönliche Kundenbetreuung, die entweder schriftlich per Email oder Briefverkehr, mündlich per Telefon oder in sonstiger Art und Weise erfolgen kann. Hierbei handelt es sich um einen freiwilligen Servicedienst, auf den der Kunde keinen Anspruch hat.

HORSE-LIFE behält sich vor, Anfragen von Minderjährigen, die nicht durch die Sorgeberechtigten unterzeichnet worden sind, unbeantwortet zu lassen.

HORSE-LIFE ist ständig bemüht, seinen Kunden Versicherungstarife mit optimalem Preis-/Leistungsverhältnis zu bieten, dabei erfolgt die Auswahl der Versicherungstarife durch HORSE-LIFE ausschließlich anhand von fachlichen Kriterien, wobei HORSE-LIFE insbesondere die Qualität des Versicherers und seiner Deckungskonzepte beachtet.

In Einzelfällen kann HORSE-LIFE nicht ausschließen, dass die Deckungskonzepte, die HORSE-LIFE vorstellt, insgesamt für den Kunden nicht ausreichend sind oder das Risiko des entsprechenden Kunden nur teilweise abdecken. Die Vermittlungspflicht von HORSE-LIFE beschränkt sich jedoch ausschließlich auf die auf seinen Internetseiten vorgestellten Deckungskonzepte. Hier kann der Kunde zwischen den verschiedenen Deckungskonzepten oder innerhalb eines Deckungskonzeptes in der Auswahl verschiedener Komponenten frei wählen und dadurch die Risikoabdeckung in gewissem Rahmen an seine individuellen Bedürfnisse anpassen und im Versicherungsantrag/der Vertragserklärung schriftlich festhalten.

Sollte dieses nicht ausreichen, steht es dem Kunden frei, gesondert schriftlich einen Versicherungsmaklervertrag mit HORSE-LIFE zu vereinbaren, der dann eine weiterführende Beratung hinsichtlich des Deckungskonzeptes, welches der einzelne Kunde wünscht, beinhaltet. Erst der Abschluss eines derartigen Versicherungsmaklervertrages verpflichtet HORSE-LIFE zu einer Beratung des Kunden.

Auf seiner Internetseite stellt HORSE-LIFE selbst Vergleichstabellen mit angeschlossenen Prämienrechnern zur Verfügung. Die Inhalte dieser Tabellen sind objektiv und in Absprache mit den verschiedenen Versicherern ausgefüllt worden, ohne dabei ein Produkt zu bevorzugen.

Die in diesen Prämienrechnern zur Verfügung gestellten Daten und Informationen dienen ausschließlich zur Orientierung des Kunden. Eine kommerzielle Nutzung durch Dritte (insbesondere in selbständiger Tätigkeit zur kommerziellen Nutzung) ist ausdrücklich nicht gestattet. Ein Herunterladen der diesbezüglichen Internetseiten ist strikt untersagt.

Die Tätigkeit von HORSE-LIFE beschränkt sich im Übrigen, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes formuliert ist oder aber ein Versicherungsmaklervertrag zwischen den Kunden und HORSE-LIFE zustande gekommen ist, ausschließlich auf die Vermittlung von Verträgen zwischen einer Versicherungsgesellschaft, die auf der Internetseite von HORSE-LIFE präsentiert wird, und dem Kunden.

Der Versicherungsvertrag selbst kommt schließlich zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Kunden direkt zustande, wenn die Versicherungsgesellschaft an einem Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem jeweiligen Kunden interessiert ist.

Die Vermittlung der Versicherungsleistungen über die Internetseiten von HORSE-LIFE ist für den Kunden kostenlos, es sei denn, es wird ein Versicherungsmaklervertrag abgeschlossen. HORSE-LIFE finanziert seine Leistungen über den Abschluss von Courtagen, die direkt von den Versicherungsgesellschaften bei Zustandekommen eines Versicherungsvertrages an HORSE-LIFE als selbständigen Versicherungsmakler gezahlt werden, die sich aber nicht auf die vom Kunden zu zahlende Versicherungsprämie in irgendeiner Art und Weise preiserhöhend auswirkt.

IV. Abschluss und Gültigkeit von Versicherungsverträgen

Ein ausgefüllter Versicherungsantrag beinhaltet erst dann ein Angebot an die Versicherung, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, wenn die Versicherung diesen Antrag anerkannt hat. Da die Annahme des Antrages ausschließlich über den Versicherer selbst erfolgt, hat HORSE-LIFE keinen Einfluss darauf, ob der Vertrag tatsächlich zu den erwarteten Konditionen angenommen wird. Verbindlich ist der Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Versicherer ausgehandelten Vertrages und nicht, falls die Internetseiten inhaltlich von den Angeboten des Versicherers abweichen, das Angebot auf den Internetseiten von HORSE-LIFE oder persönliche Absprachen zwischen dem Kunden und HORSE-LIFE.

HORSE-LIFE wird die vom Kunden erhaltende Vertragserklärung (Versicherungsantrag) unverzüglich und auf sicherstem Weg an den Versicherer weiterleiten. Durch technische Störungen kann es zu Verzögerungen oder zum Verlust von Unterlagen kommen. Solche Zwischenfälle liegen außerhalb des Einflussbereichs von HORSE-LIFE.

Als besondere Serviceleistung kann HORSE-LIFE auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auch den Kunden bei der Meldung und Abwicklung von Schadenfällen unterstützen. Hierbei handelt es sich um eine reine Serviceleistung, zu der HORSE-LIFE in keiner Weise verpflichtet ist.

Mit Abschluss dieses Versicherungsvermittlungsvertrages beauftragt der Kunde HORSE-LIFE mit der Übermittlung eines Versicherungsantrages und der Vermittlung des entsprechenden Versicherungsschutzes bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. In Einzelfällen erfolgt die Aufstellung der Versicherungspolice zumeist innerhalb von zwei Wochen, jedoch kann es aus technischen Gründen zu Verzögerungen kommen.

Die Annahme des Antrages erfolgt ausschließlich durch die Versicherungsgesellschaft selbst. Erst wenn der Kunde die Versicherungspolice erhalten hat, liegt ihm ein verbindliches Angebot des Versicherers vor. Mit der Zahlung der ersten Prämie ist dieses Angebot durch den Versicherer angenommen und der Vertrag tritt in Kraft.

In Einzelfällen kann HORSE-LIFE, wenn vom Kunden gewünscht, mit dem Versicherer eine vorläufige Deckungszusage vereinbaren, sodass schon vor Polisierung Versicherungsschutz besteht. Diese vorläufige Deckungszusage behält allerdings nur Gültigkeit, wenn die Erstprämie rechtzeitig und in der vertraglich vereinbarten Höhe gezahlt wird.

V. Leistungsausschlüsse

HORSE-LIFE stellt dem Kunden Informationen zu ausgewählten Deckungskonzepten, die entsprechenden Onlineanträge und Bestimmungen der einzelnen Versicherer im Internet zur freien Verfügung.

Dadurch wird es dem Kunden ermöglicht, sich nach eigenem Ermessen zu informieren und auf seinen Wunsch eine Vertragserklärung online oder auf dem Postweg an den jeweiligen Versicherer abzusenden. Onlinetechnisch ist es HORSE-LIFE nicht möglich, für jeden Kunden die optimale Risikoabdeckung individuell zu ermitteln. Wünscht insoweit ein Kunde eine individuelle Beratung, muss er mit HORSE-LIFE telefonisch Kontakt aufnehmen und insbesondere einen Versicherungsmaklervertrag abschließen, der ihm schriftlich mit gesonderter Post, zumindest in Textform, zur Verfügung gestellt wird.

HORSE-LIFE ist auch bereit, einen bereits bestehenden Versicherungsschutz des Kunden – im Einzelfall – auf ausdrücklichen Wunsch nach schriftlicher Vereinbarung (Versicherungsmaklervertrag) zu prüfen, ist ohne Abschluss eines derartigen Versicherungsmaklervertrages jedoch dazu nicht verpflichtet.

Sämtliche Informationen auf den Internetseiten von HORSE-LIFE werden ständig durch HORSE-LIFE auf ihre Aktualität überprüft, aktualisiert und ggf. angepasst. Dennoch ist es möglich, dass die Aktualität oder Vollständigkeit im Einzelfall nicht zu 100 % hergestellt werden kann. Eine Haftung von HORSE-LIFE für hieraus resultierende etwaige finanzielle, materielle oder ideelle Schäden wird zwischen den Vertragsparteien deshalb ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt dann nicht, wenn nachweislich mindestens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit bei HORSE-LIFE vorliegt.

HORSE-LIFE übernimmt keine Verantwortung bei Fehlfunktionen der Prämienrechner oder fehlerhaften Ergebnissen durch falsche Anwendung durch den Kunden.

Alle Erklärungen zu den Tarifen, Auflistungen von Risiken sowie den genannten Prämien selbst sind als reine Information anzusehen und dienen ausdrücklich nicht einer Vertragsgrundlage. Die wirksamen zurzeit geltenden Versicherungsbedingungen, Prämientarife und Formulierungen des Versicherers werden dem Kunden auf Wunsch vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

Die Prüfung auf Richtigkeit der Unterlagen des Versicherers sowie die Auswertung ist durch den Kunden eigenverantwortlich durchzuführen.

Für Abweichungen zwischen den auf der Internetseite von HORSE-LIFE vorgestellten Deckungskonzepten einschließlich der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und den vom Versicherer angegebenen Bedingungen im Versicherungsvertrag sowie evtl. daraus entstehender Schäden haftet HORSE-LIFE nur, wenn HORSE-LIFE ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden bei der Gestaltung seiner Internetseiten und der Übernahme der Deckungskonzepte der Versicherer und ihrer Versicherungsbedingungen angelastet werden kann.

Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller persönlichen Angaben, die er in der Maske der Onlineanträge, auf dem auf Papier ausgedruckten Antrag, oder telefonisch macht. Sämtliche Fragen des Antrags, insbesondere über Vorerkrankungen und den Gesundheitszustand des Tieres, über eine eventuelle Vorversicherung etc. sind von dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Bei schuldhafter Verletzung der Auskunftspflicht ist es dem Versicherer nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes möglich und freigestellt, den Vertrag anzufechten, davon zurückzutreten oder Leistungen zu verweigern.

Der Kunde muss HORSE-LIFE über alle Änderungen, die die Geschäftsbeziehung beeinflussen, wie z. B. die Änderung seiner Adresse unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die Vertragsbedingungen und die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners (Versicherungsgesellschaft) zu informieren. Entstehen dem Kunden dadurch Schäden, dass er dieser Informationspflicht nicht nachgekommen ist, ist HORSE-LIFE für die mangelnde Information des Kunden insoweit nicht verantwortlich.

VI. Haftung

HORSE-LIFE haftet für die übliche Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, oder bei Abschluss eines Versicherungsmaklervertrages, für die übliche Tätigkeit von Versicherungsmaklern.

Durch Übersendung des Versicherungsantrages erklärt sich der Kunde mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Durch Übersendung des Versicherungsantrages kommt zwischen dem Kunden und HORSE-LIFE ein Versicherungsvermittlungsvertrag unter Einbeziehung der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Gibt der Kunde – via Telefon – einen mündlichen Antrag auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages ab, erklärt er sich ebenfalls mit der Geltung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen einverstanden.

HORSE-LIFE erfüllt seine Pflichten gegenüber dem Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. HORSE-LIFE ist durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit mindestens der jeweils aktuell gültigen Mindestversicherungssumme versichert. HORSE-LIFE haftet für einfache Fahrlässigkeit soweit vertragstypische vorhersehbare Schäden eintreten und keine Verletzung von Hauptleistungspflichten aus dem Versicherungsvermittlungsvertrag gegenüber dem Kunden vorliegt.

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Das vertragliche Verhältnis zwischen dem Kunden und HORSE-LIFE unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit dieses zulässiger Weise zwischen den Kunden und HORSE-LIFE vereinbart werden kann, ist der Sitz von HORSE-LIFE.

VIII. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer der hier aufgeführten Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An ihre Stelle tritt in diesem Fall eine gültige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der fehlerhaft formulierten Bestimmung entspricht. Gleiches gilt auch für das eventuelle Vorliegen von Lücken in den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gründe für HORSE-LIFE

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